Monopolkommission empfiehlt Ende der Buchpreisbindung

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Das wäre auch das Ende der kleinen Buchhandlungen

Michael Nau, Inhaber der Mengeder „Buchhandlung am Amtshaus“, hatte am 30.5. eine schlaflose Nacht hinter sich, denn  am späten Nachmittag des Vortags ging eine Nachricht durch die Medien, die ihm seinen Schlaf geraubt hatte.

Die Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, hatte am 29.5.2018 empfohlen, die Buchpreisbindung abzuschaffen. Die Buchpreisbindung gilt als Schutz für Buchläden ebenso wie für die Vielfalt der Literatur.

Die Monopolkommission hält in ihrer Begründung die Preisbindug für Bücher für einen „schwerwiegenden Markteingriff“, dem ein „nicht klar definiertes Schutzziel“ gegenüberstehe. Es sei fraglich, ob die Buchpreisbindung einen „kulturpolitischen Mehrwert“ schaffe, der den Markteingriff rechtfertige.

Der Hinweis der Kommission, man könne und dürfe einen überfälligen Strukturwandel durch derartige Wettbewerbsbeschränkungen wie die Buchpreisbindung nicht behindern, fragt sich Michael Nau: „Weiß die Kommission eigentlich was sie da redet. Die derzeitige Struktur ist hocheffizient. Der Buchhandel funktioniert besser und vor allem viel persönlicher als der Onlinehandel.

Für Nau ist klar, wenn die Buchpreisbindung kippen sollte, dann kann er seine Buchhandlung dicht machen.

Gisela Meininghaus – frühere Eigentümerin der Buchhandlung – ist geradezu fassungslos. „Der Stadtbezirk Mengede würde in absehbarer Zeit um ein attraktives Angebot ärmer werden. Ich halte den Ansatz der Kommission für völlig falsch“.

Gabriele Goßmann – Auszubildende in der Mengeder Buchhandlung – fürchtet einschneidende Konsequenzen: „Mit Wegfall der Buchpreisbindung wird ein Verdrängungsprozess für kleinere, unabhängige Buchhandlungen einsetzen. Es ist absehbar, dass die „Buchhandlung am Amtshaus”  schließen wird. Der neue Ortskern Mengede wäre um eine Attraktion ärmer.“

Eine Hoffnung bleibt: Kulturstaaatsminsterin Monika Grütters (CDU) hat sich angesichts des Vorschlags fassungslos gezeigt.Sie werde sich weiterhin mit allerKraft für den Erhalt der Buchpreisbindung einsetzen. Da der Erhalt der Buchpreisbindung auch als Ziel im Koalitionsvertrag steht, besteht eine gewisse Hoffnung, dass die Bundesregierung dem Vorschlag nicht folgen wird, Was abzuwarten bleibt.

Die Konsequenzen, sollte der Beschlusses der Monopolkommission umgesetzt werden, wären jedenfalls: Es gäbe weniger Erstlingswerke, es gäbe weniger Experimente, es gäbe mehr unnötige und weniger nötige Bücher.

Und es gäbe dann auch bald keine „Buchhandlung am Amtshaus“ in Mengede, eine Buchhandlung mit engagiertem und fachkundigem Personal.

Die erwartbaren Konsequenzen zeigen, dass die Monopolkommission sich allenfalls bei Industrieunternehmen auskennt – wobei die merkwürdige Zustimmung zu den Geschäften von Monsanta und Bayer auch eher am unabhängigen Sachverstand der Kommission zweifeln lässt..

Die Lobbyisten, die hier im Land und anderswo unbehelligt und ohne demokratische Kontrolle ihren Einfluss auf gesellschaftliche Entwicklungen ausüben dürfen, wollen uns einreden, dass mit dem Fall der Buchpreisbindung alles viel besser wird für LeserInnen und AutorInnen.
Wenn wir uns nicht wehren, werden sie auch die „Buchpreisbindung“ als eine letzte Bastion locker einnehmen.

Bücher sind preisgebunden – anders als andere Produkte. Rechtsgrundlage ist das Buchpreisbindungsgesetz, (kurz BuchPrG), das Verlage dazu verpflichtet, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzusetzen. Dadurch zahlt der Kunde für ein Buch überall denselben Preis – ganz gleich, ob er es nun in einer kleinen Sortimentsbuchhandlung, einem Buchkaufhaus oder über das Internet kauft.
Diese Ausnahmeregelung hat einen kulturpolitischen Hintergrund: Der Gesetzgeber hat erkannt, dass feste Ladenpreise zum Erhalt einer intakten Buchhandelslandschaft beitragen – und damit dem Leser zu Gute kommen. Auf ähnliche Weise werden in Deutschland nur Arzneimittel gefördert.

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