Masterplan Mobilität 2030 nimmt den städtischen Güterverkehr in den Blick

Wie passen der Güter- und Lieferverkehr am besten mit der Verkehrswende zusammen? Das ist die zentrale Frage, die der „Masterplan Mobilität 2023“ vertieft untersuchen soll.

Die Mobilitätsplanung der Stadt Dortmund hat empfohlen, den Wirtschaftsverkehr im Masterplan Mobilität 2030 gesondert zu behandeln – er ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende. Wie lassen sich die Emissionen im städtischen Güterverkehr reduzieren? Was hilft, den Lärm zu mindern und Verkehrsstaus zu verringern? Dafür braucht es Ideen, eine Strategie und konkrete Maßnahmen.

Mikro-Depot, Paketstationen und Lieferzonen

Die Stadt Dortmund hat für den Masterplan Mobilität 2030 bereits ein Zielkonzept sowie fünf Teilkonzepte beschlossen. Für das Teilkonzept Wirtschaftsverkehr sollen Akteure aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung über den bestehenden Arbeitskreis Masterplan Mobilität 2030 sowie weitere Formate beteiligt werden. Ein externes Büro soll das Konzept erstellen und die Beteiligung organisieren. Außerdem soll es konkret

  • Mikro-Depots und weitere Maßnahmen planen,
  • anbieterübergreifende Paketstationen fördern,
  • weitere Lade- bzw. Lieferzonen einrichten und ein digitales Lieferzonenmanagement erarbeiten,
  • Richtwerte ermitteln, welche Logistik-Flächen bei Neubauten vorzuhalten sind sowie
  • Logistikbedarfe bei Fachplanungen berücksichtigen.

Dabei werden die Erfahrungen mit dem ersten Mikro-Depot während des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ vertieft und für die ganze Stadt weiterentwickelt.

In einem ersten Schritt gilt es, den städtischen Güterverkehr zu analysieren sowie Zukunftsszenarien, ein Leitbild und Leitziele zu entwickeln. Auf dieser Grundlage sollen in einem moderierten Prozess gemeinsam mit relevanten Akteur*innen zeitlich und räumlich differenzierte Maßnahmen entwickelt werden, die auf die Stadt Dortmund zugeschnitten sind und mit denen die Ziele erreicht werden können. Anschließend entscheidet der Rat darüber.

Zur Finanzierung des Teilkonzeptes Wirtschaftsverkehr stellt die Fachverwaltung einen Förderantrag (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement des Landes NRW). Wird er genehmigt, übernimmt das Land 80 Prozent der Kosten.

Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund