Im Zentrum der Vereinbarung steht das gemeinsame Verständnis: Nur durch eine enge, verbindliche Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte aus Jugendhilfe, Medizin und Therapie kann wirkungsvoll geholfen werden – insbesondere dann, wenn pädagogische, medizinische und soziale Herausforderungen zusammenkommen.
Verantwortungsgemeinschaft zum Wohl des Kindes
Die Vereinbarung stellt nun sicher, dass alle Beteiligten – von der Klinik über Wohngruppen bis hin zu ambulanten Hilfen – Hand in Hand arbeiten: mit klaren Abläufen, regelmäßigen interdisziplinären Fachgesprächen und transparenten Kommunikationswegen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der frühzeitigen Abstimmung in akuten Krisensituationen: Etwa dann, wenn ein Kind oder ein*e Jugendliche*r sich selbst oder andere gefährdet und eine kurzfristige Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erforderlich erscheint. In solchen Fällen gibt es eine enge Absprache zwischen dem Jugendamt, dem freien Träger und der gesetzlichen Vertretung, zeitgleich mit der Alarmierung des Rettungsdienstes und der Information der Klinik. Darüber hinaus wird die Kinder- und Jugendpsychiatrie auch nach dem Klinikaufenthalt aktiv in die Hilfeplanung eingebunden – gemeinsam mit dem jungen Menschen, dem Jugendamt, dem freien Träger und der gesetzlichen Vertretung.
„Wir lassen keinen jungen Menschen zurück“, betont Dr. Annette Frenzke-Kulbach, Fachbereichsleiterin des Jugendamts Dortmund. „Mit dieser Kooperation schaffen wir ein starkes Netz aus Unterstützung, das auch in schwierigen Lebenslagen trägt.“
Freie Träger als verlässliche Partner im Hilfenetz
Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen eine zentrale Rolle in der Umsetzung der Hilfeprozesse. Mit ihrer Expertise und ihrer Nähe zu den Kindern und Jugendlichen sorgen die Fachkräfte dafür, dass die Unterstützung gut in den Alltag der jungen Menschen passt. Sie helfen zum Beispiel dabei, dass Schulbesuche weiter beziehungsweise wieder möglich sind, Freizeitaktivitäten stattfinden können und die junge Person die Hilfe bekommt, die sie laut Diagnose braucht – auch nach einem Aufenthalt in der Klinik. Auch die Eltern werden eng einbezogen und in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt. Denn im Mittelpunkt steht immer das Kind oder der Jugendliche – gemeinsam mit seiner Familie.
Als Mitunterzeichnende der Vereinbarung bekräftigen sie ihr Engagement für eine professionelle und abgestimmte Zusammenarbeit.
Qualität sichern, gemeinsam weiterentwickeln
Die Zusammenarbeit wird kontinuierlich reflektiert und weiterentwickelt. So treffen sich die Kooperationspartner*innen regelmäßig am „Runden Tisch“, um sich über Entwicklungen auszutauschen, Herausforderungen zu besprechen und die Qualität der gemeinsamen Arbeit zu sichern.
„Diese Vereinbarung ist Ausdruck eines professionellen Miteinanders auf Augenhöhe“, sagt Dr. Heidi Igl, stellvertretende ärztliche Direktorin des LWL-Klinikums. „Sie hilft uns, noch wirksamer für die jungen Menschen da zu sein.“
Die neue Kooperationsvereinbarung tritt ab sofort in Kraft.