Viele Menschen, die in Wohnungsnot geraten, kennen die Unterstützungsangebote nicht, die ihnen helfen könnten – zum Beispiel, wenn sie ihre Miete nicht mehr zahlen können. Um das zu ändern, schlägt der Aktionsplan vor, sie durch mehr und gezieltere Öffentlichkeitsarbeit zu bewerben.
Darüber hinaus benennt der „Aktionsplan 2030 – Prävention in Dortmund“ vier Ziele:
- Niemand soll in Dortmund seine Wohnung wegen Miet- oder Energieschulden verlieren.
- Es darf keine Entlassung aus Kliniken, der Justiz oder anderen Institutionen in die Obdachlosigkeit geben.
- Kein junger Mensch darf mit der Volljährigkeit in Wohnungslosigkeit geraten.
- Wenn eine Wohnung nicht erhalten werden kann, wird unmittelbar eine Ersatz-Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen viele Stellen zusammenarbeiten: die Betroffenen selbst, städtische Behörden, Wohnungsgesellschaften, private Vermieter, Energieversorger, Wohlfahrtsverbände, das Netzwerk der Wohnungslosenhilfe.
Das Konzept sieht vor, dass die institutionellen Akteure sich zum moderierten Austausch treffen und Schritte vereinbaren, wie die Ziele zu erreichen sind. Dabei soll der Prozess in sechs Phasen ablaufen: Start-, Analyse-, Konzept-, Beschluss- sowie Evaluations- und Fortschreibungsphase. Für die Erarbeitung wird voraussichtlich ein Jahr benötigt, eine externe, neutrale Moderation unterstützt den Prozess. Die Verwaltung verspricht sich vom Präventionskonzept deutlich weniger neue Fälle von Wohnungslosigkeit.
Der Aktionsplan gegen Obdachlosigkeit entstand im Auftrag des Rates, der die Verwaltung 2024 damit beauftragt hatte. Die Sozialverwaltung legte dabei den Fokus auf Prävention. Im Juni wird der Aktionsplan dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorgelegt.