Erste Förderrunde im Bereich Darstellende Künste für 2026 eröffnet

Kulturbüro der Stadt Dortmund hat die Förderrichtlinie den Bedürfnissen der Theaterschaffenden angepasst

Ab sofort können sich freie Theaterschaffende, -häuser oder -vereine beim Kulturbüro um Förderungen für Projekte der Darstellende Künste für 2026 bewerben. Die neue Richtlinie konkretisiert die Rahmenbedingungen und vereinfacht die Antragstellung.

Nach sechs Förderjahren hat das Kulturbüro die Förderrichtlinie für die Freien Darstellenden Künste inhaltlich aktualisiert und an die Bedürfnisse der Antragstellenden angepasst. Zum Beispiel wird jetzt nicht mehr nur bis einschließlich der Premiere gefördert, sondern bis zu zwei Vorstellungen darüber hinaus. Die Neufassung ist zudem an vielen Stellen konkreter und verständlicher, Unklarheiten bei der Antragstellung wurden ausgeräumt. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. Dezember.

Wer kann davon profitieren?

Das Förderprogramm richtet sich an professionell arbeitende Vereine/Gruppen, Freie Theaterhäuser sowie Einzel-Künstler*innen. Maßnahmen zur Vernetzung, Kooperation und Koproduktion werden stärker berücksichtigt. Zudem sollen theaterpädagogischer Projekte, verbunden mit einer gezielten Nachwuchsarbeit, besonders gefördert werden. Darüber hinaus sind nicht nur internationale Koproduktionen und Gastspiele förderfähig, es können auch 2026 erneut Förderungen für Wiederaufnahmen beantragt werden.

Die vollständige Förderrichtlinie, das entsprechende Antragsformular und alle weiteren Informationen sind zu finden unter:

https://www.dortmund.de/themen/foerderungen/kulturelle-foerderprogramme/darstellende-kuenste/.

Einsendungen bis Montag, 15. Dezember 2025 an Roman Schuppert rschuppert@stadtdo.de. Oder alternativ per Post an die Stadt Dortmund – Kulturbüro, Roman Schuppert, Kampstraße 6, 44137 Dortmund.