Für eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung: Biomasse-Heizkraftwerk auf dem ehemaligen Zechengelände Gneisenau geplant

Eine der letzten Industriebrachen des ehemaligen Zechengeländes Gneisenau soll neu genutzt werden. Vom 20. Oktober bis einschließlich 17. November 2025 können Bürger*innen schriftlich zu den Planungen Stellung nehmen.

In Derne/Kirchderne soll auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Gneisenau ein Biomasse-Heizkraftwerk neu entstehen. Die Biowärme Dinslaken möchte es auf dem nordöstlichen Teil der ehemaligen Zentralwerkstatt südlich der Derner Straße errichten und betreiben. In der neuen Anlage soll sowohl Strom als auch Wärme in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung für eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung erzeugt werden.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hatte am 6. März 2024 einstimmig beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig an der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans „Sch 150 – VEP Heizkraftwerk Derne“ zu beteiligen. Dieser Beschluss wird nun umgesetzt: Vom 20. Oktober bis einschließlich 17. November können Bürger*innen schriftlich zu den Planungen Stellung nehmen. Parallel zum Bebauungsplan soll auch der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst werden.

Gleichzeitig findet für die südlich angrenzende Fläche, die zu einem Gewerbegebiet entwickelt werden soll, ebenfalls die frühzeitige Beteiligung der Bürger*innen für den aufzustellenden Bebauungsplanes „Sch 153 – Gewerbegebiet Derner Straße“ statt.

Die Planunterlagen für alle drei Verfahren sind vom 20. Oktober bis 17. November auf der städtischen Website veröffentlicht unter dortmund.de/bauleitplanverfahren. Außerdem können die Planunterlagen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Freistuhl 7, in der 9. Etage, werktags zu folgenden Zeiten eingesehen werden: montags bis mittwochs 7:30 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr, donnerstags 7:30 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, freitags 7:30 bis 12 Uhr.

Interessierte können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per Mail abgeben. Wer möchte, kann auch einen Telefontermin zur Auskunft und Erörterung vereinbaren unter den Rufnummern (0231) 50-23743 oder (0231) 50-23763.