Dortmund sichert den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter

Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Deutschland einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung. In Dortmund betrifft dieser Rechtsanspruch im kommenden Schuljahr rund 6.000 Kinder. Die Stadt Dortmund hat ihre Hausaufgaben gemacht und sich in den letzten Jahren auf die Umsetzung vorbereitet.

Das bedeutet: Eltern oder Sorgeberechtigte aller Kinder der ersten Klasse, die einen OGS-Platz in Anspruch nehmen möchten, können sicher sein, diesen Betreuungsplatz ab dem kommenden Schuljahr zu erhalten. Gleichzeitig arbeitet die Stadt weiter daran, möglichst vielen Kindern eine Teilnahme zu ermöglichen. „Dies stellt uns vor eine Herausforderung, die wir nur gemeinsam mit den Schulen und den Trägern meistern können. Ich bin froh, dass wir in einem guten Austausch stehen“, sagt Stadträtin Monika Nienaber-Willaredt.

Schon jetzt ist die Versorgungsquote in Dortmund im kommunalen Vergleich ansehnlich: 86 Grundschulen und sieben Förderschulen arbeiten als Offene Ganztagsschulen (OGS). Hinzu kommen drei gebundenen Ganztagsgrundschulen in der Nordstadt. Damit gibt es an allen Primarschulen in städtischer Trägerschaft ein ganztägiges Angebot. Die Gesamtbetreuungsquote liegt bei rund 71 Prozent. Seit 2020 wurden bis heute 3.000 zusätzliche OGS-Plätze geschaffen und der Ausbau geht unvermindert weiter.

Stufenweiser Ausbau erfordert flexible Übergangslösungen

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in den kommenden Jahren stufenweise erweitert. „Perspektivisch möchten wir jeden Schulstandort so ausbauen, dass alle Kinder einen Betreuungsplatz erhalten können. Dafür haben wir in unserer Planung mittel- und langfristige Maßnahmen, beispielsweise mit Blick auf die Küchen- und Mensakapazitäten. Ein multiprofessionelles Verwaltungsteam treibt die Umsetzung voran. Was wir zusätzlich brauchen, sind kurzfristige, kreative Übergangslösungen, die Plätze schaffen. Dafür gehen wir in den Austausch mit Schulen und Trägern. Insbesondere an den Standorten, an denen wir Engpässe erwarten“, sagt Dennis Neumann, Leiter des Fachbereichs Schule.

Dass Dortmund gut aufgestellt ist, liegt vor allem daran, dass die Verwaltung früh aktiv geworden ist. Schulen, Träger, Verwaltung und Schulaufsicht haben den Ganztagsanspruch zusammen mit der Stadt in den vergangenen Jahren intensiv vorbereitet: zum Beispiel wurden Klassenräume für die gemeinsame Nutzung durch Unterricht und Ganztag mit multifunktionalem Mobiliar ausgestattet. Ziel ist es, vorhandene Flächen und Räumlichkeiten gemeinsam optimal nutzen zu können.

Landesvorgaben zur Umsetzung des Rechtsanspruchs sind unzureichend

In Nordrhein-Westfalen wird das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) des Bundes durch einen gemeinsamen Erlass des Schul- und des Familienministeriums umgesetzt. Viele Kommunen hatten auf ein ursprünglich angekündigtes Ausführungsgesetz vom Land gewartet. Ein solches Ausführungsgesetz hätte verbindliche Qualitätsstandards und eine verlässliche finanzielle Grundlage schaffen können. Das wurde trotz wiederholter Forderungen, beispielsweise durch den Städtetag NRW, nicht vorgelegt. Inzwischen haben einige Städte in NRW vor verschiedenen Verwaltungsgerichten stellvertretend Klage gegen das Land eingereicht und fordern eine faire Finanzverteilung durch das Land.

Jugendamt als Partner im Ganztag

Mit der Verankerung der gesetzlichen Grundlage im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist das Jugendamt auch formal ein zentraler und starker Partner bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts bringen all ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen aus den Sozialräumen mit in den Prozess ein: „Ganztägige Förderung gelingt, wenn die unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern und Familien vor Ort berücksichtigt werden. So entsteht ein Ganztag, der Familien entlastet und Kindern gute Chancen eröffnet. Diese Perspektive bringen wir als Jugendamt gezielt in die Weiterentwicklung des Ganztags ein“, sagt Jan Schröder, stellvertretender Jugendamtsleiter.

Quantität und Qualität im Offenen Ganztag

Neben dem quantitativen Ausbau wurde in Dortmund auch ein qualitativer Rahmen gesteckt: Gemeinsam mit den zentralen Partnerinnen und Partnern wurde der „Dortmunder Qualitätsrahmen ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter“ als Handlungs- und Orientierungsrahmen entwickelt. Der Rat der Stadt hat die Umsetzung am 3. Juli 2025 beschlossen. Der Qualitätsrahmen beschreibt Ziele und Maßnahmen für einen zukunftsfähigen und kindgerechten Ganztag – mit Blick auf Personal, Räumlichkeiten, Verpflegung und Kooperation.

„Den Ausbau der Plätze und die Weiterentwicklung der Qualität werden wir weiter vorantreiben. Das verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso wie die Chancengerechtigkeit für Kinder. Die Umsetzung des Qualitätsrahmens machen wir Schritt für Schritt. Gleichzeitig erfordern die aktuellen Rahmenbedingungen an einzelnen Standorten kurzfristige, pragmatische Übergangslösungen. Beides muss aufeinander abgestimmt werden“, sagt Monika Nienaber-Willaredt, Dezernentin für Schule, Jugend und Familie.