Stadt Dortmund setzt auf „Bauturbo“: Schnellere Verfahren, klare Regeln und mehr Planungssicherheit für Bauherren

Der Rat der Stadt Dortmund soll die Weichen für schnelleren und trotzdem qualitätsvollen Wohnungsbau stellen. Neue gesetzliche Spielräume sollen genutzt werden – mit klaren Regeln, Zuständigkeiten und bürgernahen Verfahren.

Dortmund macht Tempo beim Wohnungsbau: Der Verwaltungsvorstand hat Handlungsempfehlungen zum neuen „Bauturbo“ des Bundes (§ 246e BauGB) verabschiedet. Sie sollen die Voraussetzungen dafür schaffen, den Wohnungsbau künftig schneller, rechtssicher und zugleich qualitätsvoll zu ermöglichen. Der Rat wird in seiner Februar-Sitzung darüber entscheiden.

Die Stadt Dortmund nutzt die neuen gesetzlichen Spielräume, die der Bund für den Wohnungsbau bietet, und hat dazu konkrete Handlungsempfehlungen und Zuständigkeitsregelungen beschlossen. Ziel ist es, Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse deutlich zu verkürzen und Investitionen in Wohnraum schneller möglich zu machen.

Weniger Bürokratie, mehr Tempo

Mit dem „Bauturbo“ können Bauvorhaben für Wohnzwecke in geeigneten Fällen ohne langwierige Bebauungsplanverfahren realisiert werden. Abweichungen von bestehenden Festsetzungen sind möglich, wenn sie städtebaulich vertretbar sind. Für Bauherrinnen und Bauherren bedeutet das:

  • schnellere Entscheidungen: mehr Flexibilität bei Aufstockungen, Umbauten oder Umnutzungen;
  • Planungssicherheit durch transparente Kriterien und Gleichbehandlung;
  • frühzeitige Klarheit, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

Insbesondere kleinere und mittlere Wohnungsbauprojekte, Nachverdichtungen oder die Schaffung zusätzlicher Wohnungen im Bestand profitieren von den neuen Regelungen.

Mehr Flexibilität – aber mit klaren Grenzen

Damit der Bauturbo verlässlich und fair angewendet wird, hat die Stadt Dortmund klare Richtlinien definiert. So wissen Bauherren frühzeitig, woran sie sind. Der Bauturbo wird gezielt dort eingesetzt, wo er echten Mehrwert bringt – etwa im Innenbereich oder bei maßvollen Arrondierungen – und nicht bei großflächigen Siedlungsentwicklungen oder in sensiblen Außenbereichen.

Neue Zuständigkeiten für schnellere Entscheidungen

Da über neue Anträge zeitnah entschieden werden muss, soll der Rat klare interne Zuständigkeiten festlegen. Einfache Einzelvorhaben soll die Verwaltung entscheiden, komplexere Quartiersprojekte die Bezirksvertretungen, stadtweit bedeutsame Vorhaben der zuständige Fachausschuss. Eine neue verwaltungsinterne Arbeitsgruppe sorgt dafür, dass Anträge schnell eingeordnet, koordiniert und bearbeitet werden. Das beschleunigt Verfahren und vermeidet unnötige Schleifen.

Transparente Verfahren für Bürgerinnen und Bürger

Die Stadt empfiehlt Bauherrinnen und Bauherren ausdrücklich, vor Antragstellung eine informelle Vorabstimmung zu nutzen. Dafür stellt sie unter anderem eine eigene Internetseite mit Checklisten und Erläuterungen bereit, ein zentrales Funktionspostfach für Fragen und klare Hinweise zu Anforderungen, Fristen und Abläufen. So können Anträge vollständig vorbereitet werden – ein entscheidender Vorteil, um Verzögerungen zu vermeiden und Fristen sicher einzuhalten.

Nachhaltigkeit, Klima und Infrastruktur im Blick

Die Fachbereiche Tiefbau, Umwelt und der Eigenbetrieb Stadtentwässerung arbeiten eng zusammen, damit Infrastruktur, Verkehrsführung, Entwässerung und Klimaanpassung berücksichtigt werden. Die neuen Regeln tragen außerdem dem Ziel „Klimaneutrales Dortmund 2035“ Rechnung – etwa durch ökologische Ausgleichszahlungen oder verpflichtende Begrünungskonzepte.

Der Gesetzgeber deklariert den Bauturbo ausdrücklich als „Experimentierklausel“ mit zeitlicher Befristung bis 2030. In der Praxis wird sich zeigen, ob und wie er Planungsprozesse tatsächlich optimieren und verkürzen kann. Auch die Dortmunder Anwendungskriterien für den Bauturbo sind als ein erster Aufschlag zu verstehen, die bei Bedarf angepasst werden können.