
Entwurf für neue geförderte Wohnungen Bornstraße / Ecke Missundestraße – Blick von oben
© Michael Türk Bauen, Planen & Architektur GmbH
Ministerin Ina Scharrenbach brachte Förderbescheid für wichtiges Bauvorhaben im Schleswiger Viertel persönlich vorbei
Das Vorhaben auf einer Baulücke, Ecke Born- und Missundestraße, ist eines von vielen Projekten, die 2025 Wohnraumfördermittel des Landes NRW bekommen.
Für das Projekt an der Ecke Born- und Missundestraße bekam die Türk Immobilien GmbH 13,9 Millionen Euro Fördermittel einschließlich eines Tilgungsnachlasses. Dort entstehen 42 Wohnungen, die alle gefördert sind und damit qualitätsvollen Wohnraum zu bezahlbaren Mieten schaffen. Eine dreigruppige Kita wird das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss in dem sechsstöckigen Gebäude beziehen. Die Wohneinheiten in den oberen Etagen bieten ein vielseitiges Angebot, von kleinen Wohnungen für Singles bis hin zu großen Familienwohnungen. Der Gebäudeentwurf hat städtebaulich überzeugen können und setzt wichtige Impulse für eine zukunftsfähige Quartiersentwicklung.
Die Türk Immobilien GmbH, die auch Projekte in anderen Städten in NRW entwickelt, hatte das Grundstück im Schleswiger Viertel bereits 2017 von der Stadt Dortmund gekauft. Im Oktober 2025 starteten erste Tiefbauarbeiten. Der Rohbau soll im Januar folgen, und schon im Juli 2027 könnte das Projekt abgeschlossen sein, so die aktuelle Planung.
Neuer Rekord für Dortmund absehbar
Schon 2024 gab es mit rund 95 Millionen Euro einen Rekordbetrag für bezahlbaren Wohnraum in Dortmund. Bei der Bilanz, die im Januar vorgestellt wird, zeichnet sich ein neuer Rekord ab – nicht nur in der Fördersumme, sondern auch die Anzahl der Wohnungen, die entweder neu gebaut, frisch modernisiert oder über Bindungsverlängerungen gesichert werden können, hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht.
„Die Übergabe des Förderbescheids ist ein wichtiges Signal für Dortmund und insbesondere für die Nordstadt. Darüber freue ich mich sehr“, sagt Oberbürgermeister Alexander Kalouti. „Mit solchen Projekten wie im Schleswiger Viertel schaffen wir dringend benötigten, bezahlbaren Wohnraum in hoher Qualität und verbinden ihn mit sozialer Infrastruktur wie einer Kita. Unsere Stadt wird für unsere Bürgerinnen und Bürger damit noch attraktiver. Mein Dank gilt dem Land Nordrhein-Westfalen und Ministerin Ina Scharrenbach für die verlässliche Unterstützung – so ist es möglich, dass Dortmund erneut auf einen Förderrekord zusteuert.“
Mittel für die Wohnraumförderung werden aufgestockt
Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen genießt in vielen Kommunen und bei vielen Projektentwicklern eine hohe Nachfrage: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat erst am 11. Dezember angekündigt, dass sie das mehrjährige Wohnraumförderprogramm 2023 bis 2027 erneut aufstockt. Schon 2024 erfolgte eine Aufstockung um 1 Milliarde Euro auf 10,5 Milliarden Euro. Jetzt gibt es nochmal 1,5 Milliarden Euro obendrauf, so dass landesweit insgesamt 12 Milliarden Euro bis 2027 zur Verfügung stehen.
„Wohnen ist soziale Daseinsvorsorge“, betont Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. „Die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist Möglichmacherin für attraktives Wohnen mit kleinem Geldbeutel und Stabilitätsanker der Bau- und Wohnungswirtschaft. Dortmund ist das beste Beispiel dafür. Mit rund 13,9 Millionen Euro trägt die öffentliche Wohnraumförderung dazu bei, neuen, bezahlbaren und modernen Wohnraum in der Dortmunder Nordstadt entstehen zu lassen. Auf dem rund 1.680 m² großen Grundstück entstehen 42 neue Wohnungen, die zeitgemäßen Wohnraum in einem innerstädtischen Umfeld schaffen sollen. Ergänzt wird die Wohnbebauung durch eine Kindertagesstätte. Mit der Kombination aus Wohnen und Kita setzt das Vorhaben auf eine gemischte, familienfreundliche Nutzung. So bleibt Nordrhein-Westfalen ‚place to bau‘.“
Das Gesamtfördervolumen der öffentlichen Wohnraumförderung setzt sich aus Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes sowie Darlehensmitteln der landeseigenen Förderbank zusammen. Die erneute Aufstockung ist unter anderem möglich, weil die Bundesregierung angekündigt hat, die Finanzhilfen nach Artikel 104 d Grundgesetz für die öffentliche Wohnraumförderung ab 2026 schrittweise zu erhöhen.