Führerschein-Umtausch
Wer einen Führerschein besitzt, der als Karte zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, ist dazu verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen. Für den Umtausch benötigt werden
- der alte Kartenführerschein,
- ein gültiges Ausweisdokument und
- ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Der neue Kartenführerschein gilt 15 Jahre. Die Gebühr beträgt bis zu 32,90 Euro. Mehr Informationen und Hinweise zur Terminvereinbarung gibt es unter dortmund.de/buergerdienste.
Wer den Umtausch nicht rechtzeitig erledigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Neuer Preis fürs Deutschlandticket für Schülerinnnen und Schüler
Das Deutschlandticket wird teurer – und damit auch das Deutschlandticket Schule. Wer das Ticket selbst bezahlt, muss ab Januar 43 Euro statt bisher 38 Euro im Monat zahlen. Für Kinder und Jugendliche, die einen Zuschuss bekommen, weil sie laut Schülerfahrkostenverordnung Anspruch darauf haben, bleibt der Preis jedoch unverändert.
Ganztagsbetreuung in der Grundschule: Erstklässler bekommen einen Rechtsanspruch
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben zunächst alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren um je eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet. In Dortmund betrifft dieser Rechtsanspruch rund 6000 Kinder. Die Stadt hat sich intensiv darauf vorbereitet.
Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer
Ab dem Jahr 2026 kehrt die Stadt vorerst wieder zu einem rechtlich sicheren einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer zurück. Der Hebesatz für Nicht-Wohngrundstücke (unbebaute Grundstücke, Gewerbeflächen oder gemischt genutzte Grundstücke) wird sich 2026 von 1.245 auf 800 Prozent reduzieren (-35,74 Prozent). Der Hebesatz für Wohngrundstücke erhöht sich von 625 auf 800 (+28 Prozent). Hintergrund: Bei der Grundsteuer hatte die Stadt Dortmund – wie viele andere Städte in NRW – ab 2025 einen Unterschied gemacht zwischen Grundstücken mit Wohnnutzung und anderen Grundstücksarten inklusive Gewerbe. Gerichte haben diese Ungleichbehandlung jedoch beanstandet. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus – dann will sich der Rat gegebenenfalls erneut mit dem Grundsteuer-Hebesatz befassen.
Abwasser und Müll: Gebühren steigen moderat
Die Abwassergebühren in Dortmund steigen im kommenden Jahr um knapp 6,9 Prozent. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt bedeutet das eine Erhöhung der jährlichen Gebühr von bisher 742 Euro um 51 Euro auf dann 793 Euro. Im Vergleich der Abwassergebühren von Großstädten in NRW liegt Dortmund im Landesdurchschnitt.
Die Abfallgebühren steigen um 5,8 Prozent. Für einen Drei-Personen-Haushalt, dessen 120-Liter-Mülltonnen (Rest- und Biomüll) alle zwei Wochen geleert werden, ergeben sich demnach Kosten von 455,70 Euro im Jahr – 24,88 Euro mehr als im Vorjahr.
CO₂-Steuer steigt – damit auch die Preise fürs Heizen und an der Tanksäule
Dass der CO₂-Preis jedes Jahr ansteigt, ist gesetzlich festgeschrieben. Damit soll sich der klimaschädliche Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit der CO₂-Ausstoß reduzieren. 2025 lag der CO₂-Preis bei 55 Euro pro Tonne. 2026 steigt er auf bis zu 65 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf den Preis von Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel aus. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh in einem kaum sanierten Einfamilienhaus rechnet die Verbraucherzentrale mit etwa 263 Euro für die CO₂-Steuer für 2025. In 2026 würde sich das auf bis zu 311 Euro pro Jahr erhöhen. Wer ca. 2.000 Liter Heizöl verbraucht, zahlt zurzeit 349 Euro, im nächsten Jahr würde es auf 412 Euro hinaus laufen.
Angesichts dieser Entwicklung sollten sich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit Heizungs-Alternativen beschäftigen. Unter dortmund.de/waerme kann man sehen, in welchen Stadtteilen möglicherweise mit einem Fernwärmeanschluss gerechnet werden kann. In allen anderen Gebieten kann sich der Einbau von Wärmepumpen als Alternative zu Öl und Gas lohnen. Wärmepumpen gelten seit 2022 durchgehend als günstiger im Betrieb. Eine Wärmepumpe gewinnt aus einer Kilowattstunde Strom ein Vielfaches an Wärme. Mit zunehmendem Anteil erneuerbarer Energien im Strommix dürfte dieser Vorteil weiterwachsen. Die Stadt Dortmund bietet zu Modernisierung und zum Energiemix Beratung in ihrer Klimaagentur an. Termine lassen sich online buchen: dortmund.de/energieberatung. Auch für Januar sind noch welche zu haben.
Solardachpflicht auch bei Dachsanierung im Bestand
Ab 2026 greift die letzte Stufe der Solardachpflicht. Dann müssen in NRW auch Dächer von Bestandsgebäuden bei einer Dachsanierung mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Die Solardachpflicht tritt ein, wenn ab Januar Baumaßnahmen anstehen, bei denen die Abdichtung oder die vollständige Neueindeckung eines Daches von Bestandsgebäuden mit mehr als 50m² Nutzfläche vorgenommen wird. Für Neubauten gilt die Pflicht bereits seit 2024 für Nichtwohngebäude und 2025 für Wohngebäude. Wer in sein Dach investieren will, sollte sich beraten lassen.
Das ändert sich für Ehrenamtliche und Vereine
Ab 2026 wird ehrenamtliches Engagement einfacher und besser abgesichert. Ehrenamtliche dürfen künftig mehr steuerfrei dazuverdienen: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro im Jahr. Gleichzeitig greift das Haftungsprivileg nun bis zu 3.300 Euro Vergütung – wer sich engagiert, haftet bei kleinen Fehlern nicht mehr persönlich. Vereine profitieren ebenfalls: Kleinere Vereine müssen Einnahmen bis 100.000 Euro nicht mehr zeitnah ausgeben und sparen damit Bürokratie. Umsätze bis 50.000 Euro bleiben von komplizierten steuerlichen Abgrenzungen verschont. Neu ist außerdem: E-Sport gilt als gemeinnützig, und der Betrieb von Photovoltaikanlagen gefährdet die Gemeinnützigkeit nicht mehr. Das alles macht Engagement leichter, sicherer und attraktiver.
Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte oder Fragen hat, kann sich an die Dortmunder Freiwilligenagentur wenden: freiwilligenagenturdortmund.de
Lachgas-Verbot nun bundesweit
Minderjährige dürfen Lachgas ab dem nächsten Frühjahr weder kaufen noch besitzen – darüber hat der Bundesrat am 19. Dezember entschieden. Generell untersagt wird die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Verbraucher. Die Stadt Dortmund hatte das Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche bereits im Februar 2025 beschlossen.