Die City könnte zum „Städtebaulichen Sanierungsgebiet“ werden – große Befragung ist am 22.1.26 gestartet

City Symbolbild: Stadt-Panorama – Abendsonne im September 2018
© Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Haushalte, Gewerbetreibende und Menschen mit Gebäudeeigentum erhalten Briefe

Wer in der City wohnt, dort ein Gewerbe betreibt oder eine Immobilie besitzt, bekommt jetzt Post: Das Amt für Stadterneuerung startet eine große Befragung genau dieses Personenkreises. Zu manchen Auskünften sind die Befragten dabei rechtlich verpflichtet.

Die Befragung gehört zu den sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen für ein mögliches „Städtebauliches Sanierungsgebiet“ in der City. Mit diesem Instrument könnte die Stadt gemeinsam mit allen wichtigen Akteuren in der City Verbesserungen anstoßen und bekäme mehr Einfluss auf die Entwickung. Hierfür haben Fachleute in den vergangenen Monaten bereits jedes Gebäude von außen in Augenschein genommen, kartiert und analysiert. Erste Ergebnisse präsentierte das Planungsbüro „Stern – Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung“ am Mittwoch (21. Januar) bei einem Infoabend im Reinoldinum allen, die Eigentum in der City besitzen. Nun geht es um Informationen und Einschätzungen der Menschen, die auf verschiedene Weisen mit diesen Gebäuden verbunden sind.

Die am Donnerstag (22. Januar) startende Befragung richtet sich an rund 4.600 Anwohnende ab 16 Jahren, die Betreibenden von rund 3.000 Gewerbebetrieben und an alle, denen die rund 1.000 Immobilien gehören. Das Untersuchungsgebiet umfasst die Fläche innerhalb des Wallrings einschließlich der Straßenfläche des Walls selbst, den Bahnhofsvorplatz sowie das Dreieck zwischen Burgwall, Bornstraße und den Gleisanlagen.

Befragte sind zur Teilnahme verpflichtet

Alle Haushalte, Gewerbetreibenden und Menschen mit Immobilien-Eigentum im Gebiet erhalten ein persönliches Anschreiben der Stadt Dortmund. Darin enthalten ist neben dem Link auch eine individuelle ID für die Online-Befragung. Wichtig ist: Im Gegensatz zu üblichen Umfragen ist die Teilnahme nicht freiwillig. Im Rahmen der Vorbereitendem Untersuchungen besteht eine Auskunftspflicht gemäß Paragraf 138 des Baugesetzbuchs. Ohne diese Angaben kann die Stadt kein umfassendes Bild vom städtebaulichen Zustand der City ermitteln.

Die Fragen beziehen sich zum Beispiel auf Aufteilung, Ausstattung, Zustand und Belegung von Immobilien, auf Mietpreise und Modernisierungsabsichten. Auch Angaben zum Grundstück, etwa zu Parkmöglichkeiten oder der Beschaffenheit von Freiflächen, werden erfragt. Für eigene Anregungen ist ebenfalls Raum. Die Teilnahme ist bis einschließlich Freitag, 6. März 2026, möglich. Durch eine Speicher-Funktion bleiben bereits eingetragene Angaben auch dann erhalten, wenn die Bearbeitung unterbrochen werden muss.

Mögliches städtebauliches Sanierungsgebiet in der City

Die Stadt Dortmund möchte alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die City als modernen Handels-, Wohn und Erlebnisstandort zu stärken. Ziel ist eine gesunde, vielfältige und nachhaltige Innenstadt. Ein Baustein auf diesem Weg sind städtische Investitionen und Projekte. Aber auch Privatleute, denen Immobilien gehören, sind in diesem Prozess sehr wichtig. Eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme kann der Stadt zusätzliche Spielräume und Handlungsmöglichkeiten geben, um Entwicklungen zu steuern.

Die Vorbereitenden Untersuchungen klären, ob städtebauliche Missstände vorliegen. Nur dann kann der Rat eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme beschließen. Viele Punkte des Vorgehens für diese Prüfung sind in Paragraf 141 des Baugesetzbuchs festgelegt.

Video und alle Informationen online

Mehr Informationen rund um die Untersuchungen und ein mögliches Sanierungsgebiet gibt es unter dortmund.de/untersuchung-city. Dort ist auch eine Videoaufzeichnung des Infoabends am 21. Januar zu sehen. Weitere öffentliche Beteiligungsformate sind für das laufende Jahr geplant.