Ausgeglichen wird der Jahresfehlbetrag 2024 durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage – das gibt die Gemeindeordnung NRW vor (§ 95 Abs. 2 Satz 2).
Die konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2024 stagnierte, wie bereits im Jahr 2023, während die Preise gleichzeitig wieder anzogen. Zwei Rezessionsjahre hintereinander gab es zuletzt 2002 und 2003. Die deutsche Wirtschaft profitierte im Jahr 2024 unter anderem weniger vom Wachstum der Weltwirtschaft als in der Vergangenheit.
Viele Faktoren belasten die Konjunktur
Die anhaltend schwache wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland erklärt sich vor allem durch einen Rückgang von Produktion und Wertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe. Außerdem gab es 2024 konjunkturelle und strukturelle Belastungen. Die wichtigsten Faktoren:
- zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft auf wichtigen Absatzmärkten,
- Arbeits- und Fachkräftemangel,
- hohe Energiekosten,
- ein nach wie vor erhöhtes Zinsniveau sowie
- unsichere wirtschaftliche Aussichten mit Blick auf den andauernden russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, eine ungewisse Handelspolitik der USA und die Nachwirkungen der Corona-Pandemie.
Positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer der Stadt Dortmund hat sich im Jahr 2024 erneut deutlich positiver entwickelt als erwartet. Für die Zukunft sind allerdings mit Blick auf die konjunkturelle Lage negative Auswirkungen zu erwarten – bei den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer sind bereits Einbußen für die Stadt Dortmund zu erkennen.
Der Rat wird über den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 22. Mai beschließen.