Warnung vor Kreditkartenbetrug
Unbekannte haben rund 15 bis 20 Automaten rund um die Thier-Galerie mit den betrügerischen QR-Codes beklebt. Ziel dieser Masche ist es, an die Kreditkartendaten der Nutzer*innen zu kommen. Der gefälschte Code führt nicht auf das Angebot der offiziellen Park-App-Partner der Stadt, sondern auf eine eigens für die Betrugszwecke erstelle Internetseite. Wer dort seine Kreditkartennummer eingibt, kauft kein Parkticket, sondern verliert seine Daten an die unbekannten Täter*innen. Diese Masche nennt sich Quishing. Darunter versteht man das Phishing, also das „Angeln“ nach Daten, mit QR-Codes, ob im Netz, per Brief, an E-Ladesäulen oder an Parkscheinautomaten.
Zum ersten Mal waren einem Kontrolleur des Tiefbauamts am 27. Januar dieses Jahres gefälschte QR-Codes aufgefallen. Damals waren fast alle Automaten in der City betroffen. Das Tiefbauamt kontrolliert weiter. Autofahrer*innen sollten dennoch aufmerksam sein. Überklebte QR-Codes auf den Automaten sind immer verdächtig und sollten nicht genutzt werden.
Wer beim Gebrauch einer Park-App auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte die gewünschte App zuvor aus einer sicheren Quelle herunterladen – zum Beispiel aus dem App-Store oder dem Google-Play-Store. Mit folgenden Apps können Autofahrer*innen in Dortmund beim Straßenparken bezahlen: EasyPark, mobilet, Yellowbrick/flowbird, Paybyphone, Parkster, PARCO.
Autofahrer*innen, die auf dem herkömmlichen Weg einen Parkschein am Automaten gezogen haben, sind selbstverständlich nicht betroffen.
Bitte aufmerksam hinschauen und Verdächtiges melden
Das Tiefbauamt der Stadt Dortmund hat auch den aktuellen Fall zur Anzeige gebracht. Polizei und Tiefbauamt bitten bei der Suche nach dem oder den Tätern um Mithilfe. Zeug*innen, die beobachtet haben, wie jemand die Parkautomaten in der City in den Tagen vor dem 8. September mit QR-Codes beklebt hat, werden gebeten, sich bei der Kriminalwache der Polizei Dortmund unter Telefon 0231 132-7441 zu melden. Auch wer den Verdacht hat, selbst durch diese Betrugsmasche geschädigt geworden zu sein, soll sich an die Polizei wenden.