Der derzeit zirkulierende Erreger H5N1 gilt als für Menschen sehr wenig gefährlich. Eine Infektion wäre nur in Ausnahmefällen denkbar – etwa in landwirtschaftlichen Intensivhaltungen, wenn sich die Mitarbeiter*innen dort ohne Schutzkleidung und über längere Zeiträume bei infiziertem Geflügel aufhalten. Selbst dann wäre allenfalls mit einem milden Krankheitsverlauf zu rechnen.
Von draußen aufgefundenen toten Vögeln geht keine Infektionsgefahr aus – insbesondere wenn sie nass sind, zum Beispiel durch Regen.
So gehen Bürger*innen richtig vor:
- Tote Vögel möglichst nicht direkt berühren.
- Den Tierkörper – zum Beispiel mit einer Plastiktüte – aufnehmen, in einen verschlossenen Beutel geben und über die Restmülltonne entsorgen.
- Dabei nicht essen, trinken oder rauchen.
- Anschließend die Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife waschen.
- Schutzkleidung oder Atemschutzmasken sind nicht erforderlich.
- Verendete Wildvögel der Stadt Dortmund melden. Das funktioniert unter der zentralen Rufnummer 0231 50-0.
Das gilt für Geflügelhalter*innen:
In Beständen unter 100 Tieren: Wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Tiere sterben, ist sofort das Veterinäramt zu informieren. In Beständen ab 100 Tieren: Wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent der Tiere sterben, gilt ebenfalls eine Meldepflicht. Das Veterinäramt veranlasst in diesen Fällen die erforderlichen Untersuchungen.
Weitere Informationen gibt es unter dortmund.de/vogelgrippe. Ein Video-Interview mit Dr. Rüdiger Wurm vom Veterinäramt ist hier zu finden.