Ab sofort können wieder neue Anträge gestellt werden. Allerdings: Aufgrund der aktuell geltenden Haushaltssperre kann die Stadt Dortmund noch keine Bewilligungen erteilen. Die Haushaltssperre gilt voraussichtlich bis zum 31. März. Doch die Antragsunterlagen kann das Umweltamt in dieser Zeit bereits entgegennehmen, prüfen und auf Vollständigkeit sichten. Die Bewilligung erfolgt, sobald dies wieder möglich ist.
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) leisten einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung für alle in Dortmund. Die Stadt fördert daher Dortmunder Privatpersonen, die mit einer Photovoltaikanlage auf einem selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus einen entsprechenden Beitrag leisten.
Wer kann sich bewerben?
Die reguläre Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro. Förderfähig ist die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen ab einer Bruttoleistung von 5 Kilowatt-Peak (Spitzenleistung). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer*innen, Mieter*innen, Erbbauberechtigte (oder Personen mit anderen dinglichen Rechten) von Ein- oder Zweifamilienhäusern innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund sind und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr maximal 75.000 Euro für Ledige und maximal 150.000 Euro für gemeinsam Veranlagte beträgt.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Bürger*innen können die Förderantrage inklusive aller vollständigen Unterlagen direkt online einreichen. Benötigt werden folgende Dokumente:
- Angebot eines Fachunternehmens über die auszuführenden Arbeiten mit Ausweisung der geplanten Bruttoleistung der Photovoltaikanlage
- Neuster Einkommenssteuerbescheid aller relevanten, volljährigen Haushaltsmitglieder, nicht jedoch älter als drei Jahre
- Einwilligung der Miteigentümer*innen des Gebäudes zur PV-Anlage und zur Förderungsauszahlung an die angegebene Bankverbindung
- Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) oder Nachweis des sogenannten „dinglichen Rechts“ (z.B. bei Erbbauberechtigung)
- Mietvertrag/Pachtvertrag und schriftliche Genehmigung der vermietenden/verpachtenden Person zur Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage, sofern die antragstellende Person Mieter*in/Pächter*in des Gebäudes ist
- denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Vorzeitiger Bau der PV-Anlage ist möglich
Die Förderrichtlinie erlaubt einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko. Das bedeutet, dass Antragstellende direkt nach der Antragstellung die Installation beauftragen können. So werden unnötige Wartezeiten auf einen positiven Bescheid vermieden. Dies bedeutet aber auch, dass im Falle eines negativen Bescheids die Förderung ausbleibt.
Das Umweltamt erinnert daran, ausschließlich vollständige Unterlagen hochzuladen und sich die Hinweise sorgfältig durchzulesen. Dies verhindert unnötige Nachforderungen von Unterlagen. Jede Nachforderung verlängert die Wartezeit für alle Antragstellenden.
Pausentaste bei der Antragsannahme auch künftig möglich
Sollten erneut zu viele Anträge in kurzer Zeit eingehen, behält sich die Stadt vor, die Annahme von Anträgen erneut zu pausieren, damit sie geordnet bearbeitet werden können. In diesem Fall informiert das Umweltamt umgehend auf der Förderprogramm-Webseite der Stadt: dortmund.de/foerderprogramme. Weitere Infos gibt es auf dortmund.de/klimaagentur.
Kontakt für Fragen rund ums Förderprogramm bei der Klimaagentur:
Telefon: 0231 50-26580
E-Mail: klimaagentur@stadtdo.de