18.10.2019 – Europäischer Tag gegen Menschenhandel

Pressemitteilung der acht spezialisierten Fachberatungsstellen in NRW  für Opfer von Menschenhandel

Die acht spezialisierten Fachberatungsstellen in NRW für Opfer von Menschenhandel  *– darunter die Dortmunder Mitternachtsmission –  haben zum heutigen Europäischen Tag gegen den Menschenhandel eine Presseerklärung herausgegeben, die von MENGEDE:InTakt! auszugsweise veröffentlicht wird:

Menschenhandel ist ein Verbrechen. Menschenhandel/Zwangsprostitution ist sexualisierte Gewalt zumeist an Frauen und Mädchen und ein Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches, §232 StGB (Menschenhandel) und 232a StGB (Zwangsprostitution). Opfer von Menschenhandel sind Frauen und Mädchen aus Ost- und Südeuropa, aber auch aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Sie werden mit falschen Versprechen auf Arbeit oder Ehe nach Deutschland gelockt. Sie können die deutsche Sprache nicht und sind damit im fremden Land hilflos. In Deutschland werden sie mit erheblichem psychischen Druck und physischer Gewalt zur Prostitution gezwungen oder daran gehindert, aus der Prostitution auszusteigen. In Deutschland angekommen, werden sie in Bordelle, bordellähnliche Einrichtungen, Wohnungen oder auf den Straßenstrich gebracht und müssen dort der Prostitution nachgehen.

Die in NRW vernetzten Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel fordern zum Europäischen Tag gegen Menschhandl2019

  • Entkriminalisierung von Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind. Dies schließt ein, dass Frauen nicht als Täterinnen behandelt werden, weil sie gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen haben.
  • Gewährleistung eines gesicherten Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel, unabhängig von ihrer Kooperationsbereitschaft mit den Ermittlungsbehörden und ihrer Zeuginnen-Eigenschaft, auch nach Abschluss des Verfahrens. Konsequente Umsetzung des § 25 Abs. 4a, Aufenthaltsgesetz (Aufenthalt aus humanitären Gründen)
  • Erteilung eines Daueraufenthaltstitels für minderjährige Betroffene von Menschenhandel 
  • Schaffung von einheitlichen bundesweiten Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch II, die eine bedarfsgerechte Existenzsicherung für Opfer von Menschenhandel und von Gewalt im Migrationsprozess gewährleisten; dies schließt Grundversorgung, Lebensunterhalt, sichere Unterbringung sowie medizinische und psychotherapeutische Versorgung ein.
  • Freier Zugang zu Bildung, Integrationskursen, Ausbildung, verschiedenen Schulformen und einen unbeschränkten und direkten Zugang zum Arbeitsmarkt, unabhängig vom Aufenthaltstitel. 
  • Vorrang des Schutzes von Kindern und Jugendlichen Opfern von Menschenhandel vor der Ausländergesetzgebung 
  • Re-/Integrationshilfen für Opferzeuginnen
  • Konsequente Gewinnabschöpfung aus Menschenhandelsverfahren und gezielte Verwendung sowohl für die Opfer von Menschenhandel als auch für die Arbeit der Beratungsstellen
  • Zeugnisverweigerungsrecht für Beraterinnen von Opfern von Menschenhandel (Erweiterung des § 53 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen).
  • Unterstützung von bestehenden Projekten (Beratung, Prävention, Information) für Opfer von Menschenhandel in den Herkunftsländern, z.B. durch Kontakte in den Partnerstädten.
  • verbesserte personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden zur Aufdeckung des immensen Dunkelfelds Menschenhandel 
  • Schulungen und Fortbildungen im Themenfeld Menschenhandel für Polizei, Justiz und Behörden.
  • Konsequentere Verfolgung  des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 

* Hinweis:
Zu den acht Fachberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen zählen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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