Fünf weitere positive Testergebnisse
Die Pressestelle der Stadt Dortmund teilt folgendes mit:
Am heutigen Dienstag sind fünf weitere positive Testergebnisse dazu gekommen. Somit liegen seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund insgesamt 715 positive Tests vor. 675 Patientinnen und Patienten haben die Erkrankung bereits überstanden und gelten als genesen.
Zurzeit werden in Dortmund 16 Corona-Patientinnen und –Patienten stationär behandelt; neun intensivmedizinisch, darunter sieben beatmete Personen.
Es gibt in Dortmund vier Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19.
335.000 Euro für 118 Sportvereine
Viele Sportvereine sind durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten gekommen, weil Kosten weiter laufen, die Einnahmen aber weggebrochen sind. Deshalb hatte die Stadt angekündigt zu prüfen, welche regelmäßigen jährlichen Zahlungen an die Vereine jetzt vorgezogen werden können, um deren Liquidität zu sichern.
Die Stadt löst jetzt ihr Versprechen ein und bringt Unterstützungsgelder für die Vereine vorzeitig auf den Weg. Statt am Jahresende werden die Zuschüsse für jugendliche Mitglieder sowie für Übungsleiter*Innen bereits im Mai zur Auszahlung gebracht.
Insgesamt werden jetzt rund 335.000 Euro an 118 Vereine ausgeschüttet, welche die in den Sportförderrichtlinien festgelegten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllen. Davon entfallen rund 255.000 Euro auf jugendliche Mitglieder und rund 80.000 Euro auf die Übungsleiterzuschüsse. Einige Vereine müssen noch Unterlagen nachreichen und erhalten dann ebenfalls die vorzeitige Zuweisung.
Darüber hinaus profitieren 31 Dortmunder Sportvereine, die im Auftrag der Stadt Dortmund eine Sportanlage bewirtschaften, von einer vorgezogenen Anweisung des Betriebskostenzuschusses. Dieses Paket hat ein Volumen von rund 122.000 Euro.
DFL-Hygiene-Konzept für die Wiederaufnahme des Spielbetriebes
Im Vorfeld der Fußball-Bundesliga-Begegnung Borussia Dortmund gegen Schalke 04 erreichen die Stadt Dortmund zahlreiche Fragen rund um das Hygiene-Konzept der DFL. Die wichtigsten Aspekte fassen wir hier zusammen.
Nach dem zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen gefassten Beschluss vom 6. Mai, die 1. und 2. Fußball-Bundesliga der Männer ab dem 16. Mai wieder mit sogenannten „Geisterspielen“ aufzunehmen, wird mit dem Derby gegen Schalke 04 am kommenden Samstag, 16. Mai, erstmals auch in Dortmund ein „Geisterspiel“ stattfinden.
Diese besondere Situation hat bereits vor der Aufnahme des Mannschaftstrainings zu Kontakten zwischen der Stadt Dortmund, auch dem Gesundheitsamt, und Borussia Dortmund geführt, um das Training der Profimannschaft, die Vorbereitung auf das Spiel und das Spiel selbst unter den Bedingungen der aktuellen Corona-Pandemie mit dem größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten durchführen zu können.
Die CoronaSchutzVerordnung NRW erlaubt Berufssportler*innen die Ausübung ihres Berufes. Durch den BVB wurde im Vorfeld der auf politischer Ebene getroffenen Entscheidung zu den „Geisterspielen” dennoch Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufgenommen, um das für alle Vereine der ersten beiden Ligen durch die DFL verbindlich erstellte Hygienekonzept zu besprechen.
Das Gesundheitsamt beurteilt das Konzept als tragfähig. Das Konzept enthält Maßnahmen, die der möglichst frühen Erkennung infizierter Spieler und/oder Betreuer dienen. Das Konzept ist dazu geeignet, Infizierte früh zu erkennen und die Risiken einer Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 innerhalb des Spieler- und Betreuerkaders soweit wie möglich zu reduzieren.
Das Konzept sieht unter anderem regelmäßige Testungen von Spielern und Betreuern vor. Sollten dem Gesundheitsamt positive Fälle gemeldet werden, ist in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob nur der Betroffene oder weitere Kontaktpersonen isoliert werden müssen. Daher können pauschale Angaben zum Umfang von möglichen Quarantänemaßnahmen in einem Verein im Vorfeld nicht getroffen werden.
Bei der im Konzept der DFL vorgesehenen Quarantäne-Maßnahme handelt es sich um eine freiwillige Festlegung, weshalb das Gesundheitsamt als zuständige Ordnungsbehörde ohne Anlass keine Überwachungsmaßnahmen durchführen kann.
Nach dem Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsamt Quarantäne-Maßnahmen grundsätzlich nur im Zusammenhang mit tatsächlich aufgetretenen Infektionsfällen anordnen. Dabei ist immer jeder Einzelfall zu betrachten und zu bewerten; das gilt auch für die sich daraus ergebenden Maßnahmen. Die Regelungen und Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Institutes sind dabei maßgeblich.