Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sollen erlassen werden

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Restaurant Mengeder Volksgarten

Maßnahmen zum Ausgleich coronabedingter finanzieller Belastungen

Ein positives Signal zur finanziellen Entlastung für Betriebe mit Außengastronomie hat der  Verwaltungsvorstand in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Es soll dem Rat der Stadt Dortmund ein Beschlussentwurf  zum Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zu Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020 vorgelegt werden.

Betroffen sind von diesem Änderungsvorschlag die Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie und Kleinwarenauslagen.
Der Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen war bereits während des sogenannten Shutdowns vom 23.03. bis 10.05.2020 beschlossen worden. Nunmehr sollen die Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum vom 11.05. bis 31.12.2020 erlassen werden. Bei den Kleinwarenauslagen soll parallel verfahren werden.

In der aktuellen Situation, die für alle Gastronomiebetriebe mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen verbunden ist, benötigen die Betroffenen kurzfristig ein positives Signal zur finanziellen Entlastung. Benötigen Betriebe weitere, über die im Jahr 2019 bereits genehmigten  Sondernutzungsflächen, um infektionsschutzrechtliche Abstände zu gewährleisten, sollen auch diese zusätzlichen Sondernutzungsgebühren erlassen werden.

Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund; Foto: K.N.

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