14. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede in der aktuellen Legislaturperiode

Sommerpause beendet – die BV Mengede ist wieder voll aktiv

Eine gewisse Vorfreude auf ihre 14. Sitzung war den Mitgliedern der Bezirksvertretung Mengede nach der dreimonatigen Sommerpause schon anzumerken, als sie sich am gestrigen 07. September im Pädagogischen Zentrum des Heinrich-Heine-Gymnasium zusammenfanden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sie sich erstmalig nach langer Corona-Abstinenz in der eigentlich obligatorischen Einwohnerfragestunde live den Fragenden widmen konnten. Aus dieser Stunde wurden dann 90 Minuten, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Sitzungsleiter, Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann, geduldig den Vortragenden Gelegenheit gab, die sie bewegenden Sachverhalte zu erläutern. Und, da es ja eine Fragestunde war, bei der sich daraus ergebenden Frage, wenn nötig, Formulierungshilfen anbot.Themen der Einwohnerfragestunde
Herr Bernhard Albers, Anwohner der Straße Im Odemsloh, beklagte sich über die Rücksichtslosigkeit der KFZ-Fahrer/innen in der Straßenverengung des Fußgängerübergangs vor dem Feuerwehr-Grundstück. Er nannte es „Schlacht um die Enge“ und forderte für diesen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Tendenziell entschied sich die Mehrheit der BV dafür, die Tempogrenze für die gesamte Straße vorzuschlagen.

Frau Winzer-Kluge, bisherige Leiterin der Wilhelm-Rein-Schule und derzeitige Sprecherin des alle 11 Mengeder Schulen umfassenden Bildungsnetzwerkes Mengede, bat für den vom 19. bis 23. September geplanten Bildungslauf, an dem alle Schulen mitmachen werden, um eine finanzielle Unterstützung. Ein Betrag von 500 Euro für die Beschaffung von sogenannten Friedensschildern wurde einstimmig bewilligt.

Herr Klaus Schlichting, Sprecher der Jugendorganisation Falken, erinnerte an den Handlungsbedarf beim Boulevard der Kinderrechte. Hier sei so einiges ins Stocken geraten. Einige Spielgeräte seien beschädigt, das Klangspiel am HHG durch Vandalismus ganz zerstört und die sog. Fußstapfen, gedacht als optische Verbindung zwischen den Stationen, fehlen völlig. Unklar sei auch noch eine Entscheidung über eine Schildbeschriftung an der Schopenhauer-Grundschule, die sich der von den Kindern favorisierten, widersetzt. Über den Spruch „Schulnoten sind nicht nötig“- aus Kindersicht total verständlich, aus pädagogischer Betrachtung arg zweifelhaft – wird aber wohl kein Konsens zu erzielen sein.

Frau Melanie Solhofe, Sportlehrerin an der Westhausen Grundschule, beklagte die unzumutbare Benutzung der dortigen Turnhalle: „Hier ist kein Sport möglich!“ Verschimmelte Räume nach diversen Wasserschäden und Verdreckung nach Einbrüchen haben zur Folge, dass dort kein Sport angeboten werden kann. Gleiche Beschwerden kämen auch von den die Halle nutzenden Sportvereinen. „Es muss eine neue Turnhalle her!“ Das wurde auch durch einstimmigen BV-Beschluss bekräftigt.

Herr Wolfgang Hanke, Anwohner am Langenacker, beklagt den ruinösen Zustand des Straßenbelags und fordert für diesen Abschnitt die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festzusetzen. Der gesamte Straßenbereich sei von großflächigen Rissen und Schlaglöchern durchzogen. Die dadurch erzeugten Lärmbelästigungen seien unzumutbar. Der Zustand sei vergleichbar mit einer Schotterpiste. Dazu das zustimmende und ironische Raunen eines BV-Mitglieds: „Verhältnisse wie auf einem Acker, also treffender Straßenname“. Sachlicher kommentiert hierzu Andreas Flur (Fraktionssprecher der CDU): „Ursachen beseitigen ist besser als eine Geschwindigkeitsbegrenzung.“ 

Berichterstattungen
Erstes Thema der Berichterstattungen war die Präsentation des Entwicklungskonzeptes zur zukünftigen baulichen Nutzung des Grundstückes „Börgers Tankstelle“, dem verwilderten Tankstellengrundstück an der Westerfilder Straße. Der Bodelschwingher Architekt Markus Tegethoff und der Münchener Investor Oguz Kusdil erläuterten das Bauvorhaben, bei dem im Erdgeschoss eine Kindertagesstätte und im Obergeschoss 4 Wohngruppen für bis zu 40 pflegebedürftige Senioren eingerichtet werden.

Ein weiteres Thema, zu dem ein Berichterstatter eingeladen war, präsentierte Tobias vom Stein von der Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund. Sein Einsatzort ist die Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt und seine Aufgabe ist umrissen mit dem Schlagwort „Ausbildung im Quartier“, mit dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler nach ihrem Schulabschluss bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz zu unterstützen. Gewöhnungsbedürftig ist nur der Untertitel seines Schaffens: Matchmaking zwischen Schüler*innen und Unternehmen“. 

Hierzu ein willkommener Nebeneffekt: Investor Kusdil (s.o.) bot Herrn vom Stein spontan an, einer Gruppe der von ihm Betreuten einen Einblick in seinen Unternehmensbereich zu gewähren.

Allgemeine Themen
Nun endlich konnte im weiteren Fortgang der Sitzung die Unmenge von Tagesordnungspunkten abgearbeitet werden und es bewährte sich einmal mehr die pragmatische „Kunstmannsche“ Sitzungsleitung: Jede Wortmeldung findet Gehör, ausufernde Randberichte werden höflich eingehegt. Beispielhaft hierfür ein Tagesordnungspunkt „Ausbau der Knotenpunkte Königshalt/Anschlussstelle Do-Bodelschwingh etc… , zu dem in der Vergangenheit die Bedenken der Mengeder Politiker/innen keine Unterstützung fanden. Kunstmanns akzeptierter Entscheidungsvorschlag: „Die BV Mengede nimmt den TOP nicht zur Kenntnis!“

Erwähnenswert auch noch ein Tagesordnungspunkt, bei dem erst bei genauem Hinsehen die Beteiligung der Mengeder Bezirksvertretung in Form einer Empfehlung eingefordert war: Es ist der Planungsbeschluss mit dem Inhalt „Vollanschluss OWIIIa/Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“. Eine Maßnahme , die mit 18 Millionen Euro veranschlagt wird und für die u.a. die  geplanten Investitionen für den Marktplatz Westerfilde in Höhe von 100.000 Euro wieder einmal herhalten müssen. Die Reaktion der Bezirksvertretung: „Ablehnende Empfehlung“.

Allgemein bleibt festzustellen, dass viele Eingaben und Anträge an die Stadtverwaltung von den Fachämtern restriktiv wahrgenommen werden oder abgelehnt werden. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht, aber das gilt für beide Seiten. Sind es rechtliche Gründe, die zum Verweigern einer Maßnahme führen (müssen), kann es keine andere Entscheidung geben. Nur ein Beispiel: Es kann nicht an jeder gewünschter Stelle einen Fußgängerüberweg gebaut werden. Schwieriger wird es, wenn subjektive Begründungen für eine Ablehnung herhalten müssen. Das führt zu Frust und schlimmstenfalls Resignation.

Fotos: o.r. Archiv MIT; u.l.: Stadt Dortmund. Zur Vergrößerung der Fotos diese bitte anklicken!

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