Flughafen Dortmund

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Neue Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Dortmund

Unmittelbar nach Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (vgl. Bericht auf MIT vom 13.6.23)hat die Bezirksregierung Münster eine neue Änderungsgenehmigung zur Durchführung von Nachtflügen erlassen. Damit wird das beim Oberverwaltungsgericht Münster erfolgreich im Januar 2022 erstrittene Urteil erneut konterkariert. Aus Sicht der Schutzgemeinschaft Fluglärm wird die bisherige Salamitaktik fortgesetzt. Daher bedarf es der internen Debatte mit dem Ziel, Klarheit zu verschaffen, ob und wie die SG Fluglärm tätig werden soll und kann.

Um die Erfolgsaussichten einer neuen Klage einzuschätzen zu können, ist eine Diskussionsrunde zwischen SGF-Vorstand, den KlägerInnen und VertreterInnen  der Stadt Unna am Donnerstag, 29. Juni 2023, 18:00 Uhr im Rathaus Unna geplant.
Wer Interesse hat sich hieran zu beteiligen, ist herzlichst eingeladen. Aus Gründen der begrenzten Anzahl an Sitzplätzen ist eine vorherige Anmeldung bis Mittwoch, 28. Juni 2023 erforderlich. Diese kann per E-Mail an info@schutzgemeinschaft-fluglaerm.de, per Fax an 0231 – 35 13 72 oder per Telefon 0231 – 16 20 99 erfolgen.

 Verlagerung Landebahnschwelle droht: SGF bereitet Klageverfahren vor 
Weiter teilt die SGF mit:

Voraussichtlich wird auch in Kürze eine Entscheidung der Bezirksregierung Münster zur beantragten Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle erfolgen. Angesichts der bisherigen Genehmigungspraxis ist davon auszugehen, dass auch diesem Begehren des Flughafens gefolgt wird. Die verfügbare Landestrecke aus Richtung Osten wird damit auf 2000 Meter verlängert. In der Folge wird der Landeanflug über Unna circa 15 Meter niedriger und für die Anwohner belastender durch eine Zunahme von Fluglärm und Wirbelschleppen mit der Gefahr für Gebäudeschäden stattfinden.

 Wer sich hier gegen wehren möchte sollte sich bei der SGF melden. Insbesondere Anwohner aus Unna-Massen, die entweder SGF-Mitglieder bereits sind oder aber dies werden wollen, unterstützen wir im Bedarfsfall sowohl inhaltlich aber auch hinsichtlich einer Abdeckung der Prozesskosten in einem möglichem Klageverfahren.

 Betroffene Anwohner können sich per E-Mail an info@schutzgemeinschaft-fluglaerm.de, per Fax an 0231 – 35 13 72 oder per Telefon 0231 – 16 20 99 an uns wenden.

Quelle: Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund-Kreis Unna

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