22. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 25.10.23

Nein zum Dicken Dören

Bezirksvertretung Mengede im Widerstand 

Das kam bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Mengede gar nicht gut an. Den seitens der Planungsverwaltung der Stadt Dortmund geforderten Ratsbeschluss, auf eine Normenkontrollklage der Stadt Dortmund gegen den Bebauungsplan Nr. 92 „Im Dicken Dören“ zu verzichten, lehnten sie einstimmig ab. Abgesehen von einer sachlichen Erwägung aller Bedenken gegen das Vorhaben der Stadt Waltrop fühlten sie sich in ihrer Unabhängigkeit als demokratisch gewählte Vertreter/innen der Mehrheit der Bevölkerung bevormundet. Es bleibt für sie die Hoffnung, dass auch die Mitglieder des Rates der Stadt mit gleicher Einmütigkeit ebenso handeln werden.

Zur Sache: Die in der Einwohnerfragestunde der 22. BV-Sitzung anwesenden Vertreter/innen des Aktionsbündnis „Nein zum Gewerbegebiet Dicker Dören“, lieferten über ihre fachlich versierte Sprecherin Stefanie Hugot die nötigen Argumente, warum sich die Verantwortlichen der Stadt Dortmund an die vor Jahren durch den damaligen Oberbürgermeister Ulrich Sierau versprochene Unterstützung ihrer Ablehnung erinnern sollten. Die mit der im BPlan vorgesehene Zweckbestimmung „Bau von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Zubehör, Reparatur und Handel“ verbundene Auflösung eines für die Klimaentwicklung wichtigen Grünzugs, die Erhöhung der für die Anwohner durch die nahe Autobahn schon heute grenzwertige Lärm- und Verkehrsbelastung, sowie die durch die geplante Flächenversiegelung erwartbare Entwässerungsproblematik, belaste ausnahmslos die Dortmunder Anwohner/innen. Dies alles sei den Verantwortlichen in Dortmund seit Jahren bekannt. Insofern sei es geradezu eine Pflicht für die Stadt Dortmund, zum Schutz ihrer Bürgerschaft alles zu unternehmen, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Jahresfrist (das wäre der 1.8.2024) ein Klageverfahren als Normenkontrolle beim OVG Münster einzuleiten. 

Zur erwartbaren Verkehrsbelastung des Stadtteils weit über Groppenbruch hinaus gab Anwohner Heinz-Friedrich Aarsen, Mitglied der Aktionsgemeinschaft, zu bedenken, dass zusätzlich zum Baustellenverkehr mit der zu befürchtenden Sperrung der Kanalbrücke in Groppenbruch und der bereits gesperrten Brücke in Schwieringhausen auf Jahre hinaus unzumutbare Verkehrsbelastungen im Stadtbezirk unvermeidlich sind. 

Stellvertretend für alle unmittelbar betroffenen Menschen hat Aarsen mit der Übernahme aller damit verbundenen Lasten und Pflichten eine anwaltliche Beratung bei einem namhaften Experten in Auftrag gegeben. Der Jurist soll den Bebauungsplan auf rechtliche Mängelüberprüfen. Dieser sehe, so Stefanie Hugot, erhebliche Mängel im BPlan und nähre so die Hoffnung auf ein für die Beschwerdeführenden positives Ergebnis. Sein Gutachten, Streitwert ca. 10.000 Euro, liegt noch nicht vor und soll aus Spendenmitteln beglichen werden.

Eine finanzielle Beteiligung der Bezirksvertretung Mengede an diesen erwartbaren Kosten, so ein weiteres Verlangen der Verwaltung, sei abzulehnen. Auch diese Forderung wird vom Ortsparlament nicht hingenommen. Denn auch hier bewerten die Politiker/innen mehrheitlich das als eine unzulässige Einmischung in ihre ureigene Entscheidungsbefugnis.

Foto: St. Hugot

Kommentare sind geschlossen.