Neuer Look und neue Berechtigtengruppen
Die bestehenden DO-Pässe behalten ihre Gültigkeit. Die InhaberInnen können weiterhin die damit verbundenen Vorteile nutzen. Mit der neuen Dortmund-Karte, die im Scheckkartenformat erscheint, profitieren nun zusätzlich vier weitere Personengruppen von dem erleichterten Zugang zu vergünstigten Angeboten
Was ändert sich?
Die neue Karte kommt im Scheckkartenformat und ist klein, handlich und passt perfekt ins Portemonnaie. Außerdem können noch mehr Menschen die Dortmund-Karte in Anspruch nehmen. Bisher konnten Personen, die folgende Leistungen bezogen, die Karte beantragen:
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld)
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe)
Neu berechtigt sind nun Menschen, die folgende Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag (durch die Familienkasse)
- BAföG (nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Wohngeld
- Familien/Alleinerziehende, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse von den Elternbeiträgen für Kitas, die Kindertagespflege und den Offenen Ganztag befreit sind.
Wer macht mit?
InhaberInnen der Dortmund-Karte erhalten in folgenden städtischen Einrichtungen Vergünstigungen:
- Städtische Hallenbäder (Nordbad, Südbad): Kinder/Jugendliche 0,50 Euro, Erwachsene 2 Euro
- Westfalenpark: Eintritt frei
- Zoo: Eintritt 2 Euro, Jahreskarte 13 Euro
- Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten: Eintritt frei
- Theater Dortmund: 50 Prozent Ermäßigung
- Bibliotheken / Institut für Zeitungsforschung: 50 Prozent Ermäßigung
- Volkshochschule: 50 Prozent Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt (nicht auf den Sachkostenanteil)
- Musikschule: 50 Prozent Ermäßigung
- Dietrich-Keuning-Haus: 50 Prozent Ermäßigung (auf die vom Dietrich-Keuning-Haus selbst durchgeführten Programmangebote)
- Dortmunder “U”: Freier Eintritt zu Sonderausstellungen (der Besuch aller anderen Einrichtungen ist bereits kostenfrei.)
Wie komme ich an die Dortmund-Karte?
Der einfachste und schnellste Weg führt über den Online-Antrag. So funktioniert es: ausfüllen, Nachweis hochladen, abschicken und die Dortmund-Karte kommt per Post.
Eine persönliche Unterstützung bei der Antragstellung erhalten DortmunderInnen in den Seniorenbüros oder den verschiedenen stadtweiten Einrichtungen von „lokal willkommen“.
Hotline: Bei weiteren Fragen zur Dortmund-Karte steht die Hotline unter 0231/50 10 987 zur Verfügung.
Für die Ausstellung der Dortmund-Karte an Bürgergeldempfänger bleibt das Jobcenter zuständig. Hier sollte der entsprechende Online-Antrag des Jobcenters verwendet werden.
Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund