Glasfaser: Verbraucherzentrale warnt vor teuren Übergangsverträgen

Verbraucherzentrale Hamburg:
Vertragsabschlüsse führen oft zu unnötigen Zusatzkosten

Noch ist vielerorts unklar, wann Glasfaseranschlüsse tatsächlich verfügbar sein werden. Dennoch berichten Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend von Verkaufsgesprächen, bei denen sie zu Vertragsabschlüssen gedrängt werden, oft an der Haustür. Dabei stellen in vielen Fällen nicht die Glasfaserverträge selbst das Problem dar, sondern vielmehr teure Übergangsverträge, die bis zur tatsächlichen Freischaltung der Glasfaserleitung laufen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Unnötige Zusatzleistungen verursachen hohe Kosten
In den bevorzugt verkauften Paketen zur Zwischenlösung sind oft hohe Datenraten, Streamingdienste und TV-Funktionen enthalten, die viele Haushalte gar nicht benötigen. Ein beispielhafter Fall: Eine Verbraucherin hat einen Telefon- und DSL-Vertrag für 34,99 Euro monatlich. Als ihr ein Glasfaseranschluss für 44 Euro angeboten wird, wechselt sie den Anbieter. Bis zur Freischaltung ihres Highspeed-Anschlusses ist sie jedoch an einen Premium-Tarif gebunden, der regulär fast 80 Euro pro Monat kostet.

Anbieter nutzen Glasfaser als Türöffner
„Viele Menschen unterschreiben solche Verträge, weil ihnen im Verkaufsgespräch vor allem die Vorzüge von Glasfaser vermittelt werden“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Über die hohen Kosten und die meist unnötigen Zusatzleistungen des Übergangsvertrages werden sie oft nur am Rande informiert und sind dann von der hohen ersten Rechnung überrascht.“ Besonders ältere Menschen seien gefährdet, da sie die technischen Details und die tatsächliche Notwendigkeit der angebotenen Leistungen nicht richtig einschätzen könnten.

Verträge genau prüfen und Widerrufsrecht nutzen
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät zu besonderer Vorsicht beim Abschluss von Verträgen über Telefon- und Internetdienste. „Handeln Sie nicht voreilig, vergleichen Sie verschiedene Angebote in Ruhe und nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung“, empfiehlt Rehberg.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Vertrag an der Haustür unterschrieben haben, sollten unbedingt kontrollieren, ob die im Gespräch genannten Konditionen auch wirklich in den Vertragsunterlagen oder der Auftragsbestätigung enthalten sind. Grundsätzlich gilt: An der Haustür geschlossene Verträge können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. „Ein schriftlicher Widerruf per Einwurf-Einschreiben ist dafür der sicherste Weg“, so Rehberg weiter.

Weitere Informationen zum Thema sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter:
www.vzhh.de/glasfaser.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg