Zum ersten Mal bietet das Kulturbüro damit eine Wiederaufnahmeförderung – zusätzlich zum regulären und bereits ausgeschöpften Fördertopf Darstellende Künste.
Was genau kann gefördert werden?
- Die Wiederaufnahme von bereits begonnenen, aber nicht abgeschlossenen Produktionen und Projekten aus den Jahren 2020 bis 2024. Die Bedingung: Sie entsprechen den Förderkriterien des Programms zur Förderung der freien Darstellenden Künste.
- Produktionen und Projekte, die 2020 bis 2024 bereits an Bühnen oder im öffentlichen Raum in Dortmund aufgeführt wurden oder digital präsentiert wurden. Auch sie müssen den Förderkriterien entsprechen.
Wer die Förderung erhält, entscheidet der neunköpfige Beirat Darstellende Künste. Die fünf Vertreter*innen der freien Szene im Beirat werden alle zwei Jahre vom Verein Dortmunder Tanz- und Theaterszene gewählt.
Förderanträge gehen bis 15. August an: Roman Schuppert, rschuppert@stadtdo.de oder per Post:
Stadt Dortmund – Kulturbüro, Roman Schuppert, Kampstraße 6, 44137 Dortmund
Antragsformular, Förder-Richtline und weitere Infos:
https://www.dortmund.de/themen/foerderungen/kulturelle-foerderprogramme/darstellende-kuenste/