GRÜNE Fraktion kündigt Anfrage für den Ausschuss für öffentliche Ordnung an
Die GRÜNE Ratsfraktion ist irritiert, das Ordnungsdezernent Norbert Dahmen sich nun anscheinend auch bei Entzugsmaßnahmen auskennt. In der Diskussion über Maßnahmen gegen aggressives Betteln und eventuelle Ersatzzwangshaft wird er öffentlich mit den Worten zitiert, dass ein kalter Entzug im Gefängnis durchaus hilfreich sei. Diese Aussage reiht sich dabei in die von ihm forcierte Einsatztaktik ein, drogengebrauchende Menschen mit dem kommunalen Ordnungsdienst in den Drogenkonsumraum “zu treiben”.
„Wir wussten bis jetzt nicht, dass der Ordnungsdezernent auch ein Suchtexperte ist. Im Zusammenhang mit der Inhaftierung von Menschen, die betteln, finden wir seine Aussage zynisch. Klar ist, dass permanente Belästigungen durch aggressives Betteln nicht akzeptiert werden können und dass man dagegen vorgehen muss. Klar ist aber auch, dass Armut und psychische Probleme nicht durch einen Aufenthalt im Gefängnis beendet sind. Wer vorher arm war, wird es auch nach seiner Haft sein. In den meisten Fällen tritt durch die Haft eine Verschlechterung der persönlichen Situation ein. Da hilft kein Hinweis auf einen kalten Entzug, welcher auch nicht ungefährlich ist und medizinischer Betreuung bedarf. Wichtig sind also Maßnahmen, die unmittelbar greifen und den Menschen konkret helfen, wie zum Beispiel das jetzt eröffnete Nacht-Café, das eine Lücke im Hilfesystem für Drogengebrauchende schließt“, kommentiert der Fraktionssprecher der GRÜNEN Christoph Neumann.
„Allein ein Tag im Gefängnis kostet den Staat rund 200 Euro. Auch deshalb sollte Ersatzhaft so weit wie möglich vermieden werden. Das Geld für Gefängnisaufenthalte können wir gesamtgesellschaftlich besser zur Bekämpfung der Ursachen von Armut einsetzen“, so Christoph Neumann.
Die GRÜNE Fraktion wird für die nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung eine umfangreiche Anfrage zu den Maßnahmen der Verwaltung stellen. Unter anderen wollen die GRÜNEN wissen, wie die Verwaltung „Intensivstörende“ und “aggressives Betteln” formal definiert, wie hoch sie die Anzahl dieses Personenkreises einschätzt sowie ob und wie die Bestimmungen und Begründungen der geplanten Verfügungen deutlich machen, welche Formen des Bettelns untersagt sind und welche nicht. Zusätzlich interessiert die GRÜNE Fraktion die Frage, wie sich die angekündigte Erweiterung der schon bestehenden Regelung um individuelle Ordnungsverfügungen gegenüber bestimmten Personengruppen begründet und ob eine konkrete Gefahrenlage vorliegt.
Quelle: Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN