Gemeinsame Pressemitteilung von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen

Gemeinsam in Verantwortung für Dortmund

         SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen treffen Vereinbarung über die Personalentscheidungen bis 2030

Die SPD Dortmund, die CDU Dortmund und Bündnis 90/Die Grünen Dortmund haben vor dem Hintergrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2025 sowie der angespannten Haushaltssituation eine gemeinsame Vereinbarung zu den anstehenden Personalentscheidungen bis 2030 getroffen. Grundlage der Vereinbarung ist das gemeinsame Verständnis für eine verantwortungsvolle und verlässliche Personalplanung.Dabei bekennen sich alle drei Parteien ausdrücklich dazu, dass es zu keiner personellen Ausweitung des Verwaltungsvorstands kommt. Zugleich soll der Verwaltungsvorstand grundsätzlich die Mehrheitsverhältnisse im Rat abbilden. Vor diesem Hintergrund haben die Parteien vereinbart, die bestehende Dezernatsverteilung im Grundsatz sowie die bisherigen Vorschlagsrechte unverändert zu lassen. Oberste Priorität bei der Besetzung von Funktionen hat dabei stets die fachliche Eignung.

Darüber hinaus haben die Parteien vereinbart, dass die Funktion des Stadtdirektors – den demokratischen Gepflogenheiten entsprechend – von der größten demokratischen Ratsfraktion vorgeschlagen wird, die nicht den Oberbürgermeister stellt. Damit erhält die SPD das Vorschlagsrecht für den Stadtdirektor.

Für die in dieser Wahlperiode planmäßig neu zu besetzenden Dezernate wurde zudem folgende Vereinbarung getroffen:
Die SPD erhält das Vorschlagsrecht für das Dezernat Finanzen und Liegenschaften (2/Dez) sowie für das Dezernat Personal und Organisation (8/Dez).
Die CDU erhält das Vorschlagsrecht für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr (3/Dez) sowie für das Dezernat Bauen und Infrastruktur (7/Dez).
Bündnis 90/Die Grünen erhalten das Vorschlagsrecht für das Dezernat Schule, Jugend und Familie (4/Dez).

Für den Fall einer notwendigen Nachbesetzung weiterer Dezernate wurde vereinbart, dass das jeweilige Vorschlagsrecht bei der Partei verbleibt, die dieses bislang ausgeübt hat.

Alle Parteien akzeptieren das jeweilige Vorschlagsrecht, sofern die vorgeschlagenen Kandidat*innen die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Im Zuge einer organisatorischen Umstrukturierung wird der Oberbürgermeister die Beteiligungsverwaltung sowie den Sonderstab Stadtleben und Ordnung aus dem Amt des Oberbürgermeisters und des Rates (StA 1) zurück in die Kernverwaltung überführen. Die Beteiligungsverwaltung soll wieder der Kämmerei (StA 20) zugeordnet werden, der Sonderstab Stadtleben und Ordnung dem Ordnungsdezernat (3/Dez).

Im Gegenzug vereinbaren SPD und CDU, die Verantwortung für den Kulturbereich, die bislang dem Dezernat Finanzen und Liegenschaften (2/Dez) zugeordnet ist, in den Verantwortungsbereich des Oberbürgermeisters (1/Dez) zu überführen.

Bündnis 90/Die Grünen werden sich zu diesem Punkt enthalten. Alle drei Parteien haben darüber hinaus vereinbart, dass es keine organisatorischen Veränderungen am Kulturdezernat geben wird und die beiden Eigenbetriebe unverändert bestehen bleiben.

Ergänzung zur Pressemitteilung: Gemeinsam in Verantwortung für Dortmund

Ergänzend zur zuvor versendeten Pressemitteilung von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gemeinsam in Verantwortung für Dortmund“ erklären SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Über die mit der CDU getroffene Vereinbarung hinaus treffen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vereinbarung, die finanziellen Ansätze im Kulturetat sowie in allen weiteren freiwilligen Leistungen – soweit dies im Rahmen der Haushaltskonsolidierung möglich ist – zu erhalten.

Ziel bleibt es, bestehende Strukturen zu erhalten. Ebenso vereinbaren SPD und GRÜNE, dass die Leistungsphasen 1 bis 3 für den Neubau des Schauspielhauses gemäß der bestehenden Beschlusslage durchgeführt werden. Der Planungsprozess bleibt damit bis 2030 abgesichert und wird nicht in Frage gestellt.