Dortmunder Ratsfraktionen fordern Klarstellung

Dortmunder Ratsfraktionen fordern Klarstellung im Kommunalrecht zur Ausschussbesetzung

Die Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNE & Volt sowie die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste im Rat der Stadt Dortmund bringen eine gemeinsame Resolution an den Landtag Nordrhein-Westfalen ein. Ziel ist eine Änderung der Regelungen zur Besetzung kommunaler Ausschüsse in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist die aktuelle Debatte über die rechtliche Konstruktion bei der Bildung von Ratsausschüssen. Die derzeitige Rechtslage steht im Spannungsfeld des Prinzips der freien und geheimen Wahl einerseits und dem Gebot der spiegelbildlichen Abbildung der politischen Kräfteverhältnisse andererseits. In der kommunalen Praxis führt diese Kombination jedoch regelmäßig zu aufwendigen Verfahren, obwohl das Ergebnis aufgrund der Sitzverteilung im Rat rechnerisch meist bereits feststeht.

Die drei Fraktionen und die Ratsgruppe schlagen deshalb vor, § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung so zu ändern, dass Ausschüsse künftig einfacher besetzt werden können. Kommt kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande, sollen die Fraktionen und Gruppen die ihnen nach dem maßgeblichen Zuteilungsverfahren zustehenden Sitze erhalten.

Die Fraktionen und die Ratsgruppe erklären gemeinsam

„Die derzeitige gesetzliche Regelung führt u.a. in Dortmund und in der kommunalen Praxis immer wieder zu unnötigem Streit, rechtlichen Unsicherheiten und komplizierten Verfahren. Die Sitzverteilung in Ausschüssen ergibt sich in der Regel bereits klar aus den Mehrheitsverhältnissen im Rat. Eine zusätzliche Wahlhandlung bringt keinen demokratischen Mehrwert. Wir bitten den Landtag daher, das Verfahren praxistauglicher, rechtssicherer und transparenter zu gestalten.“ 

Link zur Resolution (Ratsinformationssystem der Stadt Dortmund) 

Quelle: Die Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNE & Volt sowie die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste im Rat der Stadt Dortmund