Leih-Scooter geordnet parken: Im Bahnhofsumfeld geht‘s los

Stadt setzt Mobilitätskonzept für E-Scooter mit Parkflächen und Abstellverbotszone am Hauptbahnhof um

In der rot markierten Abstellverbotszone ist das Abstellen von Leih-Scootern ab sofort verboten – mit Ausnahmen der blau markierten Parkflächen am Fußballmuseum, an der Katharinentreppe und dem U-Bahn-Aufgang Burgtor. Rosa markiert sind Flächen, in denen aufgrund städtischer Auflagen an die Betreiber*innen ohnehin schon Abstellverbote gelten.
© Stadt Dortmund

Während in der westlichen Innenstadt derzeit 100 E-Scooter-Stellplätze markiert und beschildert werden, ist das südliche Bahnhofsumfeld schon einen Schritt weiter: Dort dürfen Leih-Scooter ab Mittwoch, 1. Juli, nur noch in markierten Abstellzonen abgestellt werden. Sie befinden sich am Fußballmuseum, an der Katharinentreppe und an der U-Bahn-Station Hauptbahnhof, Ausgang Burgtor.

Leih-Scooter dürfen nicht mehr im südlichen Bahnhofsumfeld abgestellt werden. Ab Mittwoch, 1. Juli, gilt eine Abstellverbotszone für E-Scooter: von der Brinkhoffstraße im Westen bis zum Burgtor im Osten und von der Paul-Winzen-Straße im Norden bis zur Schmiedingstraße, über Max-von-der-Grün-Platz, Platz von Amiens bis Museumsgasse und Gnadenort im Süden. Die Anbieter*innen von Leih-Scootern passen innerhalb der nächsten Tage ihre Systeme an, so dass in der Abstellzone die Leihfahrt nicht beendet werden kann.

Im südlichen Bahnhofsumfeld sind drei Parkzonen markiert, auf denen die E-Scooter geordnet abgestellt werden dürfen:

  • am westlichen Ende des Mitarbeiterparkplatzes des Fußballmuseums, Höhe Königswall 42, gegenüber der Einmündung Bahnhofstraße,
  • neben der Katharinentreppe,
  • am Zugang zur Stadtbahnanlage Hauptbahnhof, Ausgang Burgtor.

Auch im nördlichen Bahnhofsumfeld gilt jetzt eine Abstellverbotszone. Feste Parkbereiche für Leih-Scooter sind dort zwar noch nicht markiert, sind aber vorgesehen. Unmittelbar gegenüber des Bahnhofseingangs und auf dem Platz von Xi’an vor dem Cinestar ist das Abstellen der Scooter aber weiterhin möglich.

Mehr Aufenthaltsqualität und Sicherheit an Hauptbahnhof

Mit Parkzonen und Abstellverbotszonen setzt die Stadtverwaltung das vom Rat beschlossene Mobilitätskonzept für E-Scooter um. Dazu gehört auch eine Beschränkung auf 300 Scooter pro Betreiberfirma in den Innenstadtbezirken. Das Bahnhofsumfeld gehört zu den Bereichen mit dem größten Konfliktpotenzial. Durch das Abstellverbot für Leih-Scooter gewinnt das Bahnhofsumfeld für Pendler*innen und Besucher*innen der City deutlich an Aufenthaltsqualität und Sicherheit. Feste Abstellzonen machen es Nutzer*innen der Leih-Scooter außerdem leichter, ein Fahrzeug zu finden: Die Scooter sind direkt sichtbar an den drei Abstellflächen in Bahnhofsnähe abgestellt und müssen nicht mehr über Apps gesucht werden.

Derzeit werden in der westlichen Innenstadt 100 E-Scooter-Stellplätze markiert und beschildert, bevor auch dort ein Abstellverbot außerhalb der Parkzonen gilt. Im Anschluss folgen die östliche und nördliche Innenstadt.

Stadtweit gelten Abstellverbote für (Leih-) E-Scooter bereits:

  • im Bereich von Fußgängerzonen,
  • auf Feuerwehr- und Rettungsflächen,
  • in Wartebereichen des ÖPNV,
  • in Grünanlagen und Wäldern,
  • auf Radwegen und Zufahrten.
  • Auf Gehwegen dürfen E-Scooter nur dann abgestellt werden, wenn mindestens zwei Meter des Gehwegs frei bleiben.

Diese Abstellverbote sind durch Auflagen in der Sondernutzungserlaubnis der Betreiber*innen geregelt. Leider stellen Nutzer*innen von Scootern diese immer wieder regelwidrig ab und sorgen damit für Behinderungen im öffentlichen Raum. Die festgelegten Abstellflächen sollen das künftig verhindern.