Die Stadt Dortmund muss ihren Haushalt für 2026 stärker bremsen als bisher geplant. Nach der aktuellsten Prognose rechnet die Stadt mit einem Defizit von rund 206 Millionen Euro. Im Doppelhaushalt 2025/26 war für 2026 noch ein Fehlbetrag von rund 55 Millionen Euro vorgesehen.
Vor allem die Gewerbesteuer bringt deutlich weniger Einnahmen als erwartet. Gleichzeitig steigen unter anderem die Personalaufwendungen. Es gibt zwar auch einzelne Verbesserungen in einigen Haushaltspositionen; jedoch überwiegen in Summe die Verschlechterungen deutlich.
„Die Lage ist ernst. Es geht um die finanzielle Eigenständigkeit unserer Stadt und damit um unsere fiskalische Souveränität“, sagt Oberbürgermeister Alexander Kalouti. „Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um unseren Haushalt zu stabilisieren. Dabei dürfen wir aber nicht an unserer Zukunft sparen. Die angespannte Finanzlage zwingt uns, Strukturen zu optimieren und alle freiwilligen Ausgaben kritisch zu hinterfragen.“
Warum jetzt eine Haushaltssperre nötig ist
Die Stadt muss früher und stärker auf ihre Rücklagen zurückgreifen als ursprünglich vorgesehen. Nach der aktuellen Prognose würde die gesetzliche Grenze für den maximal zulässigen Fehlbetrag überschritten. Diese Grenze liegt bei fünf Prozent der allgemeinen Rücklage, also der „eisernen Reserve“ der Stadt.
Nach der letzten Prognose wird sie um rund 4,4 Millionen Euro überschritten. Damit würde eine gesetzliche Pflicht entstehen, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Damit unterläge die Stadt über die nächsten zehn Jahre der strengen Finanzkontrolle der Bezirksregierung und könnte sich nur noch in einem engen Korsett bewegen. Die Haushaltssperre soll dazu beitragen, diese Situation abzuwenden und den Griff auf die Rücklagen möglichst gering zu halten. Zwar muss die Stadt angesichts der Finanzlage so oder so in den kommenden Jahren stark konsolidieren; Ziel ist aber, dies möglichst in Eigenregie und mit Rücksicht auf die in Dortmund etablierten Strukturen tun zu können.
Stadtkämmerer Thorsten Bunte betont: „Die aktuelle Entwicklung der Haushaltszahlen lässt uns keine andere Wahl. Wir müssen jetzt gegensteuern, um zu verhindern, dass Dortmund unmittelbar in die Haushaltssicherungspflicht fällt.“
Rechtlich kann und muss der Kämmerer Aufwendungen sperren, wenn sich die tatsächliche Entwicklung erheblich vom beschlossenen Haushaltsplan entfernt. Genau das ist nach der aktuellen Prognose der Fall: Zwischen dem ursprünglich geplanten Defizit von rund 55 Millionen Euro und dem inzwischen erwarteten Fehlbetrag von rund 206 Millionen Euro liegt eine erhebliche Abweichung.
Zwei Stufen sollen den Haushalt stabilisieren
Die Haushaltssperre gilt ab 1. Oktober bis zum Jahresende. Sie betrifft die städtischen Fachbereiche ebenso wie die kommunalen Eigenbetriebe und Einrichtungen sowie Sondervermögen.
Dabei geht die Stadt in zwei Schritten vor.
In der ersten Stufe werden finanzielle Verbesserungen gesichert, die sich im Laufe des Jahres ergeben haben. Dazu gehören beispielsweise geringere Zinsaufwendungen. Weitere Einsparungen ergeben sich unter anderem durch verschobene Projekte, nicht vollständig ausgeschöpfte Budgets oder günstigere Vertragsabschlüsse. Nach Angaben der Verwaltung summieren sich diese bereits erkennbaren Verbesserungen auf rund 56 Millionen Euro. Ein nennenswerter Teil davon entfällt auf geringere Zinsaufwendungen, u.a. infolge der Altschuldenentlastung oder verzögerter Investitionen. Diese Mittel sollen nicht automatisch für andere Ausgaben verwendet werden. Sie werden vielmehr gesperrt, damit sie das erwartete Defizit nicht an anderer Stelle wieder erhöhen.
In der zweiten Stufe gelten grundsätzlich die Regeln, die auch bei einer vorläufigen Haushaltsführung greifen würden. Vereinfacht bedeutet das: Die Stadt darf weiterhin alles ausgeben, wozu sie gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Auch Ausgaben, die zwingend notwendig und nicht aufschiebbar sind, bleiben möglich.
Pflichtaufgaben laufen weiter
Für politische Gremien bedeutet die Sperre ebenfalls nicht, dass grundsätzlich keine Beschlüsse mehr möglich sind. Entscheidend ist, wann aus einem Beschluss tatsächlich eine finanzielle Verpflichtung der Stadt nach außen entsteht. Beschlüsse können deshalb unter Umständen weiterhin gefasst werden, stehen aber erstmal unter Haushaltsvorbehalt. Die Verwaltung muss vor der konkreten Verpflichtung prüfen, ob die Ausgabe trotz Haushaltssperre zulässig ist.
Von der Sperre ausgenommen sind Ausgaben, die vollständig durch Fördermittel refinanziert werden. Ebenfalls ausgenommen sind personalwirtschaftliche Maßnahmen. Bereits laufende bzw. bereits begonnene Bauprojekte können ebenfalls weiterlaufen.
Die aktuelle Zahl von rund 206 Millionen Euro Defizit ist aber eine Prognose – bis zum Jahresende können sich Erträge und Aufwendungen weiter verändern. Zu den Unsicherheiten gehören unter anderem die weitere Entwicklung der Gewerbesteuer, die Ergebnisse der Steuerschätzungen sowie die Entwicklung bei Umsatzsteuer und anderen Einnahmen.
Finanzprobleme betreffen viele Kommunen
Die schwierige Situation ist kein Dortmunder Einzelfall. Regelmäßig berichten derzeit Medien von der existentiellen kommunalen Finanznot und von Städten, die die finanzielle Notbremse ziehen müssen. Die aktuelle gemeinsame Haushaltsumfrage von Städtetag NRW sowie Städte- und Gemeindebund NRW zeigt, wie angespannt die Finanzlage in den Städten und Gemeinden inzwischen nahezu flächendeckend ist. Ursache sind neben der Schwäche der deutschen Wirtschaft und stark steigenden Preisen ganz klar die fehlende Finanzierung von Aufgaben, die den Kommunen immer wieder durch Land und Bund übertragen wurden. Das Problem der fehlenden Konnexität („wer bestellt, bezahlt“) ist seit vielen Jahren ungelöst und bleibt es weiter.