Klares Zeichen gegen Rechtsextremismus bleibt Ziel
Für die Sitzung des Rates am Donnerstag hatte die GRÜNE Ratsfraktion den Punkt „Wehrhafte Demokratie“ angemeldet. Vor dem Hintergrund der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz sah die Fraktion die Notwendigkeit, die Frage der Gefährdung der Demokratie im Rat zu thematisieren. Das ist jedoch nicht gelungen. Eine Diskussion um die Rechtmäßigkeit eines solchen Antrags verhinderte schon im Vorfeld die inhaltliche Auseinandersetzung – und am Ende auch eine Mehrheit. Aus diesem Grund haben die GRÜNEN den Punkt vorerst von der Tagesordnung des Rates zurückgezogen.„Wir haben es im Rat mit einer rechtsextremen Fraktion zu tun. Das ist für uns nicht neu, wird aber durch die Einstufung des Verfassungsschutzes noch einmal bestätigt und bekräftigt. Allein Matthias Helferich, der sich selbst als ‚freundliches Gesicht des Nationalsozialismus‘ bezeichnet, wird im Bericht des Verfassungsschutzes mehrere Dutzend Male erwähnt. Diese Einstufung der AfD beschäftigt viele Menschen, auch in Dortmund. Und viele von ihnen warten auf ein Zeichen der demokratischen Fraktionen. Dieses klare Zeichen wollten wir mit einem Antrag im Rat geben, auch hinsichtlich eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Bedenken der anderen Fraktionen im Vorfeld zeigten, dass dieser Antrag keine Mehrheit finden würde. Dieses Zeichen wollten wir nicht setzen und haben den Antrag deshalb zurückgezogen“, erläutern Kathrin Lögering und Christoph Neumann, Fraktionssprecher*innen der GRÜNEN.
Doch unsere Haltung zur AfD ist klar: Wir begrüßen die Hoch- und Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei. Auch nach der inzwischen vorgenommenen Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes als Reaktion auf die Klage der AfD bleibt diese Bewertung bestehen. Auch teilen wir die von verschiedenen Seiten geäußerte Forderung nach der Vorbereitung eines Verbotsverfahrens der AfD und fordern die Dortmunder Bundestagsabgeordneten der demokratischen Parteien auf, ein derartiges Verfahren mit ihren Möglichkeiten im Bundestag zu unterstützen.
Katrin Lögering:
„Wichtig ist uns aber klarzustellen, dass ein Verbotsverfahren nicht die politische Auseinandersetzung mit der AfD ersetzt. Diese Auseinandersetzung muss auf allen Ebenen – auch im Rat und in den Ausschüssen der Stadt Dortmund – geführt werden. Wir wünschen uns deshalb, dass bei der laufenden Novellierung des städtischen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus der Bereich der Präventionsarbeit einen Schwerpunkt bildet und mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt wird.“
Christoph Neumann:
„Wir wollen nicht, dass städtische Einrichtungen an politische oder weltanschauliche Organisationen vermietet werden, bei denen es klare Belege darauf gibt, dass deren Rechtsstaats- und Verfassungstreue nicht gegeben ist. Deshalb wäre es gut, wenn die Verwaltung auf Grundlage bereits bestehender Regelungen sowie laufender Prüfungen einen entsprechenden Entwurf zur Gestaltung von Mietverträgen erarbeitet und vorlegt.“
Bereits in der vergangenen Woche hatte der Personalausschuss auf Antrag der GRÜNEN Fraktion die Verwaltung aufgefordert, eine rechtliche Stellungnahme zur Vereinbarkeit einer Mitgliedschaft in einer gesichert rechtsextremen Partei mit den beamtenrechtlichen Treuepflichten zu erarbeiten.
„Wir würden uns wünschen, dass die Verwaltung schon jetzt, vor der gerichtlichen Entscheidung über die Klage der AfD, die möglichen Handlungsoptionen in allen Bereichen auslotet“, resümieren Lögering und Neumann und betonen abschließend, dass die GRÜNEN weiterhin entschlossen für die Stärkung der Demokratie und gegen rechtsextremistische Bestrebungen eintreten werden.
Quelle: Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN