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 SGF-Treff am Dienstag,, 17. Juni 2025, 19:00 Uhr in der AWO-Begegnungsstätte Alperbeck, Rodenbergstraße. 70

Folgende Themen sind vorgesehen:
Verlegung der östlichen Landebahnschwelle um 300 m:

Inzwischen liegt uns die Antwort der Bezirksregierung Münster zu unser Aufforderung in Sachen Zurückweisung des Flughafen-Antrages zur Verlegung der östlichen Landebahnschwelle vor. Hierüber möchten wir berichten.

Fluglärmkommission:

Kurz zum Hintergrund:
Für alle Verkehrsflughäfen ist nach § 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eine Kommission zu bilden, die die entsprechende Genehmigungsbehörde sowie die für die Flugsicherung zuständige Stelle über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge berät. In den Fluglärmkommissionen sind unter anderem die von Fluglärm betroffenen Gemeinden und die Luftverkehrswirtschaft vertreten.

Die Fluglärmkommissionen diskutieren eine Vielzahl von Aspekten rund um das Thema Fluglärm:
– Welche Flugrouten und Flugverfahren sollen genutzt werden?
– Welche aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen kommen in Betracht?
– Wie hoch soll die Lärmkomponente bei den Flughafenentgelten sein?
– Wo sollen die Lärmmessstationen aufgestellt werden?

Die Fluglärmkommission berät neben der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde des Bundeslandes auch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung. Insofern beeinflussen die Diskussionen in den Fluglärmkommissionen die Organisation des Flugbetriebs und die Lärmschutzmaßnahmen am jeweiligen Flughafen.
So auch für den Dortmunder Flughafen.

Erneuter Wirbelschleppenschaden in Unna-Massen:

Ende März mussten Anwohner im Massener Kirchweg erneut Schäden am Dach ihres Hauses feststellen. Auslöser waren rotierende Luftwalzen eines Flugzeuges im Landeanflug, welches etliche Dachziegel vom Dach des betroffenen Gebäudes abdeckte, die dann mit großer Wucht auf den Gehweg knallten. Dass es hier nicht zu Personenschäden gekommen ist, war nur einem glücklichen Zufall zu verdanken.

Diese immer wiederkehrenden Wirbelschleppenschäden machen deutlich, dass die jetzt zugelassenen Überflughöhen viel zu gering sind und das damalige Gutachten zur Sicherung von Dachflächen die Gefahren von Wirbelschleppen erheblich unterschätzt hatte. Wir sollten die Bezirksregierung Münster auffordern endlich die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Sei es durch eine Anhebung der Überflughöhen oder durch eine Sicherung sämtlicher Dächer in der Einflugschneise.

Und wie immer können weitere Themen eingebracht werden.

Über ein zahlreiches Kommen am Dienstag, 17. Juni 2025, 19:00 Uhr in der AWO-Begegnungsstätte Dortmund-Alperbeck, Rodenbergstr. 70 und einen fruchtbaren Austausch freut sich der SGF-Vorstand:
Gudrun Bürhaus, Ralph Bürger, Sascha Elsner, Roland Kleine-Wiskott, Magret Lohrmann, Derick Meßling und Mario Krüger.

Quelle: SGF-Vorstand