Hinweis zur Ratssitzung am 3.7.25

Einrichtung eines
temporären Entlastungsangebotes für den Drogenkonsumraum

Gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Linke +, Die PARTEI sowie Volt und Vielfalt zur Verwaltungsvorlage „Sonderstab Ordnung und Stadtleben – Einrichtung eines temporären Entlastungsangebotes für den Drogenkonsumraum“

Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Linke +, Die PARTEI sowie
Volt und Vielfalt bitten unter dem oben genannten Punkt um Beratung und
Beschluss des folgenden Antrags:

1. Der Rat sieht die Notwendigkeit für die Einrichtung eines temporären
Entlastungstandorts für den Drogenkonsumraum am Grafenhof. Mit dem
Entlastungsstandort Rheinische Straße können am Grafenhof zusätzliche
Kapazitäten geschaffen werden. Das betrifft vor allem bisher nicht oder nur
unzureichend betreute Crack-Konsument*innen in der Innenstadt. Das dient
unmittelbar einer weiteren Entlastung der Innenstadt sowie einer
Verbesserung des Angebots für die betroffenen Menschen.

2. Die Beschlussfassung des Rates vom 13.2.2025 zur Identifizierung von
zwei Drogenkonsumräumen in der Innenstadt/innenstadtnah unter Einbeziehung
des existierenden Raums am Grafenhof sowie von zwei zusätzlichen
Drogenkonsumorten wird durch die Einrichtung eines temporären
Entlastungsstandortes für den Grafenhof ausdrücklich nicht tangiert. Die
Verwaltung wird aufgefordert, die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten
vorrangig fortzusetzen und die zuständigen politischen Gremien regelmäßig
über ihre Aktivitäten zu informieren. Ziel muss es sein, den Standort für
einen zweiten Drogenkonsumraum schnellstmöglich zu identifizieren und zu
einer dauerhaften Lösung zu kommen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den geplanten Bürger*innendialog zeitnah
umzusetzen und so auszugestalten, dass eine angemessene Einbindung der
Nachbarschaft rund um die Rheinischen Straße 111 gewährleistet ist. Dabei
sind die vom Rat am 13.02.2025 (DS: 35733-24/3) beschlossenen Prüf- und
Beteiligungskriterien für neue Drogenkonsumräume/ Drogenkonsumorte auch auf
den temporären Entlastungsstandort anzuwenden. Im Rahmen des
Beteiligungsprozesses sind vor der Aufnahme des Betriebs der Einrichtung
alle Sorgen, Bedenken und Anregungen der Nachbarschaft aufzunehmen, zu
prüfen und hierzu Lösungen vorzuschlagen.

4. Insbesondere sind die Auswirkungen auf die in der Vorlage aufgeführten
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Umfeld zu berücksichtigen.
Vorhandene Spielplätze im Umfeld sind daraufhin zu prüfen, wie sie so
aufgewertet, gestaltet oder verlegt werden können, dass Kinder und ihre
Familien sie uneingeschränkt und ohne Beeinträchtigungen durch den Betrieb
des Entlastungsangebotes nutzen können.

5. Die Ergebnisse zu den Punkten 3) und 4) sind dem Rat in seiner Sitzung
am 9. Oktober sowie den zuständigen Gremien für eine Bewertung vorzulegen.

6. Ein ausreichend ausgestattetes und gelingendes Umfeldmanagement ist
unabdingbar für eine Akzeptanz der Einrichtung während ihrer temporären
Laufzeit. Die Verwaltung legt dafür ein Konzept vor, in dem das
Umfeldmanagement und die Kommunikation mit der Nachbarschaft nach
Inbetriebnahme des Entlastungsangebotes nachvollziehbar beschrieben ist.
Dabei ist auch ein Beteiligungsformat vorzusehen, das es insbesondere den
Anwohner*innen ermöglicht, den Betrieb der temporären Einrichtung
kontinuierlich zu begleiten. Zusätzlich ist in dem Konzept darzulegen, wie
die Nachbarschaft Beschwerden und Anregungen im Zusammenhang mit dem
laufenden Betrieb des Entlastungsangebotes an die Stadtverwaltung oder die
Betreiberin richten kann und wie sie hierüber vorab informiert wird. Es
gilt auch aufzuzeigen, wie mit eingehenden Beschwerden verfahren wird,
einschließlich der vorgesehenen Bearbeitungsfristen sowie der Form und
Weise der Rückmeldung an die Beschwerdeführer*innen. Das Konzept wird den
zuständigen Gremien und dem Rat in seiner Sitzung am 9. Oktober vorgelegt.

7. Die Nutzer*innen des Drogenkonsumraums am Grafenhof werden über die
Sozialarbeiter*innen der Einrichtung aktiv in die Ausgestaltung des
temporären Entlastungsortes einbezogen, um eine fundierte Einschätzung der
Akzeptanz des Standorts zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch
gemeinsame Begehungen der Immobilie an der Rheinischen Straße 111 mit
Nutzer*innen erfolgen. Dabei sollte insbesondere erfragt werden, unter
welchen Bedingungen sich die entsprechenden Personen eine Nutzung des
Entlastungsstandorts vorstellen können.

8. Der Betrieb des temporären Entlastungsortes darf keine negativen
Auswirkungen auf die Sauberkeit des öffentlichen Raumes im Umfeld der
Einrichtung haben. Die Verwaltung prüft in Absprache mit der EDG, welche
Maßnahmen dafür und für eine Verbesserung der aktuellen Situation notwendig
und sinnvoll sind. Dabei sind insbesondere auch die angrenzenden
Straßenzüge, Bürgersteige, Grün- und Freiflächen zu beachten. Die
Verwaltung legt den Ausschüssen und dem Rat entsprechende Vorschläge vor.
Hierbei ist auch zu prüfen, ob dafür die Einrichtung von Stellen über den
geförderten Arbeitsmarkt gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“)
sinnvoll ist.

9. Die Verwaltung legt den politischen Gremien ein halbes Jahr nach
Inbetriebnahme des Entlastungsangebotes eine erste Evaluation vor. Diese
soll nachvollziehbar u.a. darstellen:
– in welchem Umfang das Entlastungsangebot genutzt wurde,
– wie die Betreiberin sowie weitere für die Zielgruppe tätige
Dienstleister*innen die Wirksamkeit des Angebots bewerten,
– wie sich Bewegungsströme der Nutzer*innen zwischen der City und dem
Entlastungsangebot darstellten,
– welche Auswirkungen der Betrieb auf die Nachbarschaft (insbesondere auf
die Anwohner*innen) entlang der Rheinischen Straße und der angrenzenden
Straßenzüge sowie auf die Innenstadt und den Drogenkonsumraum am Grafenhof
hatte.

10. In den gesamten weiteren Prozess sind alle Akteur*innen der Drogen- und
Suchthilfe sowie der Wohnungslosenhilfe in Dortmund zu integrieren.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Quelle: SPD Ratsfraktion