Krebs im Bauch – Eine Kolumne von Peter Grohmann

Krebs im Bauch

Von Peter Grohmann

Vorab Bekanntes: Donald Trump lügt und betrügt, er ist hinterhältig, gemein, skrupellos und krank – also unberechenbar für Mensch und Maus. Bitte drucken Sie diesen Text in geeigneter Form gut lesbar aus, hängen sie ihn sichtbar in Augenhöhe auf. Aber nicht vergessen: Ganoven wie Trump sind immer noch mehr oder weniger anerkannte Repräsentierer westlicher Werte. Und nu mach schön einen Diener, Friedrich. 

Jetzt aber Rucki-Zucki vom geborenen zum ungeborenen Leben, nach Maßgabe v.a. von CDU/CSU im allerhöchsten Maße schützenswert. Soviel wissen wir jetzt unter Garantie: Das Pflanzengift Glyphosat ist selbst in kleinsten Mengen krebserregend. Die Vergesslichen unter uns erinnern sich gern an früher: Das Pestizid stellt nämlich weit über den Krebs hinaus (hat heute ja fast jedeR) eine ernste Gefahr für die gesamt-menschliche Gesundheit dar: Glyphosat steht im Zusammenhang mit Parkinson- und Alzheimer-Erkrankungen, Entzündungen des Nervensystems, Schädigungen des Mikrobioms und mit negativen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit, auf die Entwicklung des menschlichen Fötus und auf die frühkindliche Entwicklung. Wenn das mal alles is! Mensch, was brauchst du mehr, um zu sterben?

Das alles zeigt eine neue unabhängige Langzeitstudie, die Alois Rainer (Bundeslandwirtschaftsminister, CSU) vorliegt und zu der er mit zusammengebissenen Zähnen eisern schweigt. Wenn sich nun aber der zuständige Fachminister feige wegduckt, die aktuelle Studien ignoriert und nicht handelt, gefährdet er geborenes als wie ungeborenes Leben. Sein Ministerium ist jedoch von Gesetzes wegen zum Handeln gezwungen: Vorsorgeprinzip. Das soll uns vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren, besonders Kinder, die keine Junge Union als Fürsprecher haben. Aber vielleicht täusche ich mich. Demenz.

Das Vorsorgeprinzip dient der Risikovermeidung und sagt, dass eine Maßnahme nicht durchgeführt werden darf, wenn sie der Allgemeinheit oder der Umwelt Schaden zufügen kann und weiterhin kein wissenschaftlicher Konsens zu diesem Thema besteht. Viel Blabla, aber so isses. Also gibt’s jetzt eine Fachaufsichtsbeschwerde „wg. Missachtung des Vorsorgeprinzips nach Art. 191 AEUV“. Der Vertrag regelt die Arbeitsweise der Europäischen Union. Oder soll. 

Vorab: Hier gehts nicht um Schuld, sondern um fehlerhafte Amtsführung, also Bekanntes. Dann schau’n wir mal. Weiter. Weg.

Peter Grohmann * ist Kabarettist und Koordinator der AnStifter. Wir danken ihm für die Zustimmung zum Abdruck dieser Kolumne.
* peter-grohmann@die-anstifter.de