Zentrum für Politische Schönheit ( ZPS )- aktuell

ZPS gewinnt Verfahren um Adenauer SRP+
und deckt Polizeiskandal in Sachsen auf

  • Landgericht Chemnitz: Beschlagnahme des Adenauer SRP+ beim CSD in Döbeln war illegal / rechtswidrig.
  • Klarer Rechtsbruch: Der Bus hätte nicht gegen den Willen der Ermittlungsrichterin beschlagnahmt werden dürfen.
  • Ohrfeige für den Freistaat: Das Landgericht Chemnitz rügt das polizeiliche Vorgehen.

Das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) hat vor dem Landgericht Chemnitz einen vollständigen juristischen Sieg errungen. Mit Beschluss vom 13. Februar 2026 stellte das Gericht fest, dass die richterliche Bestätigung der Beschlagnahme des Adenauer SRP+ durch das Amtsgericht Döbeln am 22. September 2025 rechtswidrig war. Damit fällt auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs insgesamt in sich zusammen. Die Staatskasse muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie alle Auslagen tragen.

„Knapp ein halbes Jahr nach Beschlagnahme ist nun endlich klar: Ringo Schneider und die Polizei Sachsen handelten illegal und ohne jede Rechtsgrundlage, als Sie uns den Adenauer SRP+ wegnahmen. Der Bus wurde insgesamt zweimal von Behörden beschlagnahmt und mit dem Urteil aus Chemnitz sind nun beide Beschlagnahmen von Gerichten für rechtswidrig erklärt worden. Wir danken dem Landgericht Sachsen für dieses unmissverständliche Zeichen gegen die Behördenwillkür im Freistaat.“ So Stefan Pelzer vom Zentrum für politische Schönheit

Was war passiert? Am 20. September 2025 gegen 12:45 Uhr lotste die sächsische Polizei den Adenauer SRP+ unter Vortäuschung falscher Tatsachen aus der anstehenden Versammlung zur CSD-Parade in Döbeln, wo er als Lautsprecherwagen angemeldet war.

Nach mehr als einer Stunde Erörterung der Fahrzeugaufbauten sowie der Vorlage etlicher Gutachten – angeordnet durch die Zulassungsstelle Berlin und durchgeführt durch die DEKRA Niederlassung Berlin, das jüngste davon gerade einmal zwei Wochen alt – entschied sich der Polizeihauptkommissar Ringo Schneider dazu, das Fahrzeug vor Ort zu beschlagnahmen. Er täuschte der Fahrzeugführerin und unserem Rechtsbeistand dabei explizit vor, die zuständige Ermittlungsrichterin habe die Beschlagnahme angeordnet. Eine Lüge, wie sich später im Rahmen der Akteneinsicht herausstellte (Der MDR berichtete).

Ermittlungsrichterin: „Ich habe die Beschlagnahme konkret verneint“ Ausweislich der Verfahrensakte hatte die Polizei insgesamt fünfmal mit der zuständigen Richterin telefoniert und diese hat ihr Einverständnis zur beabsichtigten Beschlagnahme des Fahrzeugs „konkret verneint“. Dementsprechend existiert in den Verfahrensunterlagen auch keinerlei richterliche Anordnung, die diese Maßnahme rechtfertigen würde.

Die sächsische Polizei ließ sich dann, zwei Tage später – ebenfalls unter Vorlage falscher Informationen zum angeblichen Einverständnis der Bereitschaftsrichterin – die Beschlagnahme nachträglich vom Amtsgericht Döbeln bestätigen. Diese Bestätigung hätte laut dem Landgericht Chemnitz jedoch niemals erfolgen dürfen.

„Hätte die Bereitschaftsrichterin eine Beschlagnahmeanordnung abgelehnt, fehlte die rechtliche Grundlage für eine polizeilich bewirkte Beschlagnahme“, stellt das Landgericht Chemnitz in seinem Beschluss unmissverständlich fest.

„Im Ergebnis ist die Beschlagnahme damit für rechtswidrig erklärt worden. Aus der Verfahrensakte geht eindeutig hervor, dass die telefonisch erreichte Bereitschaftsrichterin die Anordnung der Beschlagnahme ablehnte. Damit fehlt jeder Raum für die anschließend polizeilich angeordnete Beschlagnahme.“ So Arne Klaas, Rechtsanwalt des Zentrums für Politische Schönheit.

Polizei Sachsen verbreitete wiederholt „Fake News“
Im Zuge des Vorfalls und der darauffolgenden öffentlichen Auseinandersetzung verbreitete die Pressestelle der Polizei Sachsen außerdem eine Vielzahl nachweislicher Falschdarstellungen und Lügen über den Vorgang, die von etlichen Medien ungeprüft übernommen wurden. Unter anderem BILD berichtete „Was Berliner Behörden nicht schafften – Sachsen legt Protest-Bus endgültig still“.

„Bis heute existiert insbesondere in der rechtsextremen Szene der Irrglaube, der Bus wurde endgültig aus dem Verkehr gezogen. Doch die Wahrheit ist: Bereits wenige Wochen nach der rechtswidrigen Beschlagnahme wurde der Bus „Ohne Mängel“ geprüft und wieder zugelassen. Die rechtswidrige Beschlagnahme und die darauf folgende Desinformation durch die Polizei Sachsen führte zu einem regelrechten Triumph der rechtsextremen Szene. Es wurde dazu aufgerufen, den Bus anzuzünden, zu sprengen und die Insassen zu vergasen.“  

Wegen der gezielten Desinformation gehen wir in gesonderten Verfahren gegen die Behörde vor.

Ergänzende Informationen zum Verfahren

Streit um Protestbus: Hat Sachsens Polizei die Justiz übergangen? | MDR.DE

Adenauer-Protestbus: Ermittlungen mit Schlagseite (Netzpolitik)

Medienberichterstattung nach Polizeiinformationen

Döbeln: Polizei stoppt Adenauer SRP-Bus bei CSD | Politik | BILD.de

Ab nach Berlin: Hier holen sie den stillgelegten Adenauer-Bus | Politik | BILD.de

Chemnitz: Dekra legt berüchtigten ZPS-Protestbus endgültig still | Politik | BILD.de

Quelle: Zentrum für Politische Schönheit – Adenauer SRP+