Der Parkdruck im Quartier Hafen-Ost wird künftig steigen – daher soll dort eine Bewohnerparkzone eingerichtet werden. „Das Bewohnerparkkonzept für den Bereich zwischen Bülow-, Schützen-, Mallinckrodt- und Lagerhausstraße soll sicherstellen, dass Bewohner*innen auch langfristig nach Abschluss der Entwicklungen in der Speicherstraße wohnungsnah einen Parkplatz finden“, erläuterte Dr. Kathrin Konrad vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt.
Das Parken wird neu geregelt, damit Bewohner*innen leichter einen Parkplatz finden und die Gehwege für die Anwohnenden und Besucher*innen frei sind. Mit einer Bewohnerparkzone werden Parkflächen für die Menschen im Quartier reserviert und können nicht von Beschäftigten aus der Umgebung genutzt werden. Auch Falschparken wird reduziert. Dafür hat der Verkehrsgutachter Planersocietät in Abstimmung mit der städtischen Mobilitätsplanung ein Bewohnerparkkonzept entwickelt und in der Informationsveranstaltung vorgestellt.
Das Konzept im Einzelnen
Das Konzept sieht vor, dass Bewohner*innen mit Parkausweis in allen Straßen des Konzeptgebietes ohne zeitliche Einschränkung parken dürfen. Für sie ändert sich lediglich, dass sie einen Parkausweis für derzeit 30,70 Euro pro Jahr beantragen müssen. Außerdem werden die Parkregelungen so geändert, dass Anforderungen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr eingehalten werden. Das Einhalten der Parkregelungen wird kontrolliert. In den westlichen Bereichen der Schützenstraße, Arnoldstraße und Evertstraße, sowie im südwestlichen Teil der Arnoldstraße dürfen Besucher*innen zusätzlich zeitlich befristet mit Parkscheibe parken. Entlang der Bülowstraße bis zu den Eingangsbereichen in die Lagerhaus- und Arnoldstraße darf nur noch mit Bewohnerparkausweis oder Parkschein geparkt werden.
Aus der anschließenden Diskussion nahmen die Fachleuten die Anregung mit, Bewohnerparken auch auf eine Fläche östlich der Speicherstraße auszudehnen. Dies wird in die weitere Konzeptentwicklung aufgenommen. Außerdem prüfen die Planer*innen, ob in der Lützowstraße bei Einhaltung der Mindestflächen für die Feuerwehr Schrägparken ermöglicht werden kann. Bis zum 3. Juni haben Anwohnende noch die Möglichkeit, weitere Hinweise unter bewohnerparken@stadtdo.de einzubringen.
Über das überarbeitete Konzept und die Einrichtung der Bewohnerparkzone entscheidet anschließend die Bezirksvertretung. Die Bewohner*innen werden vor Inkrafttreten der neuen Regelung im kommenden Jahr darüber informiert, wie sie Bewohnerparkausweise beantragen können und welche Regeln gelten.