Mieter*innen und Vermieter*innen bekommen Briefe von der Stadt
Mieter*innen und Vermieter*innen von rund 13.000 zufällig ausgewählten Wohnungen in Dortmund bekommen die Post vom Amt für Wohnen, verbunden mit der Bitte, an der Neuerstellung des Dortmunder Mietspiegels mitzuwirken. Anders als bei vorangegangenen Befragungen zum Mietspiegel ist die Teilnahme diesmal verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Artikel 238 § 2.
Die Daten aus der Befragung bilden die Grundlage für einen neuen qualifizierten Mietspiegel. Der aktuelle Dortmunder Mietspiegel 2025 läuft zum Jahresende 2026 aus. Mit dem 1. Januar des kommenden Jahres soll dann ein aktualisierter Mietspiegel für die nächsten zwei Jahre in Kraft treten.
Datenübermittlung online – klassischer Papier-Fragebogen folgt später
Wie in den vergangenen Jahren schon können die Angeschriebenen ihre Angaben online übermitteln. Wer Papier und Stift bevorzugt, erhält mit einem Erinnerungsschreiben zu einem späteren Zeitpunkt automatisch einen klassischen Papier-Fragebogen oder kann bei Bedarf vorab einen Papier-Fragebogen beim Amt für Wohnen anfordern.
Um die Auswertung der Daten kümmert sich das erfahrene Regensburger EMA-Institut, es erstellt mithilfe der Daten dann auch den Mietspiegel. Begleitet wird die Aktualisierung von einem Arbeitskreis, in dem neben der Stadt Dortmund die Interessenverbände der Mieter*innen und Vermieter*innen sowie die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen vertreten sind.
Alle notwendigen Informationen zur Befragung, zur Teilnahmepflicht sowie zum Datenschutz sind im Schreiben der Stadt Dortmund enthalten. Dabei werden die Bestimmungen des Datenschutzes selbstverständlich strikt eingehalten. Für Fragen von interessierten Bürger*innen oder weitere Informationen zum Thema „qualifizierter Mietspiegel“ steht das Amt für Wohnen zur Verfügung: E-Mail: mietspiegel@stadtdo.de, Telefon: 0231 50-26400.
Hintergrund: Der Mietspiegel
Ein Mietspiegel ist ein objektives Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Er sorgt für Transparenz und Verlässlichkeit auf dem Mietwohnungsmarkt für alle Akteur*innen. Wie der Name verrät, „spiegelt“ er die üblicherweise gezahlten ortsüblichen Mieten wider und schützt somit Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen und Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten. Die Stadt Dortmund verfügt zurzeit über einen qualifizierten Mietspiegel (gemäß § 558d BGB), der regelmäßig der Marktentwicklung anzupassen ist. Zuletzt wurde er zum Jahresbeginn 2025 aktualisiert. Der aktuelle Mietspiegel findet sich stets unter dortmund.de/mietspiegel.