AfA Dortmund missbilligt die Anfechtung der Betriebsratswahlen bei SHDO durch die Geschäftsführung
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Dortmund zeigt sich irritiert über die jüngsten Vorgänge rund um die Betriebsratswahl bei den Seniorenheimen Dortmund (SHDO). Die Anfechtung der Wahl des großen Betriebsrats durch die Geschäftsführung am 26. Mai 2026 wirft aus Sicht der AfA erhebliche Fragen zum Umgang mit Mitbestimmung und tariflichen Vereinbarungen auf.Ende Februar hatten sich die Tarifkommission und die Arbeitgeberin auf einen Tarifvertrag verständigt, der unter anderem die Wahl von drei Betriebsräten vorsah. Auf dieser Grundlage benannte der bestehende Betriebsrat am 4. März 2026 ordnungsgemäß die Wahlvorstände und leitete das Wahlverfahren ein. Der ausgehandelte Tarifvertrag wurde durch den zuständigen Gewerkschaftssekretär an ver.di übermittelt.
Die nun erfolgte Anfechtung der Wahl mit der Begründung, der unterschriebene Tarifvertrag sei erst Mitte Mai bei der Geschäftsführung eingegangen, bewertet die AfA Dortmund als unangemessen und nicht im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Verzögerungen in internen Abläufen dürfen nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, die sich auf die getroffene Einigung verlassen haben.
Ein solcher Vorgang ist ein schwerwiegender Angriff auf die Mitbestimmung – und bei einer städtischen Gesellschaft in Dortmund völlig beispiellos. Von kommunalen Unternehmen erwartet die AfA eine klare Vorbildfunktion im Umgang mit demokratischen Rechten der Beschäftigten.
„Ein gegebenes Wort muss gelten. Tarifliche Vereinbarungen sind verbindlich – und sie dürfen nicht durch formale Argumente nachträglich entwertet werden“, betont Ulrich Piechota, Vorsitzender der AfA Dortmund.
„Mitbestimmung ist kein Störfaktor, sondern ein Grundpfeiler guter Arbeit. Wer Betriebsratswahlen behindert, beschädigt das Vertrauen der Beschäftigten und gefährdet die demokratische Kultur im Betrieb“, ergänzt Jonathan Sieberg, stellv. Vorsitzender.
Die AfA Dortmund fordert die Geschäftsführung der SHDO auf,
- die tarifliche Einigung anzuerkennen, den Tarifvertrag zu unterschreiben
- und die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten uneingeschränkt zu respektieren.
Die AfA erklärt ihre volle Solidarität mit den Wahlvorständen und den Beschäftigten der SHDO, die unter schwierigen Bedingungen Verantwortung übernehmen und für ihre Rechte eintreten.