Katrin Lögering und Michael Röls MdL:
Nordrhein-Westfalen stärkt den Schutz vor Diskriminierung – Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen
Diskriminierung gehört für viele Menschen in NRW leider zum Alltag. Im föderalen System sind die Bundesländer dafür zuständig, Diskriminierungsschutz im Verhältnis zwischen Landesbehörden und Bürgern zu regeln. Die schwarz-grüne Landesregierung kommt dem nach und schließt eine Schutzlücke. An diesem Donnerstag hat der Landtag das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) verabschiedet und sorgt so für mehr Chancengleichheit, Gleichbehandlung und Vertrauen in staatliches Handeln. Mit diesem Gesetz kommt NRW einer Forderung unter anderem auch der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Ferda Ataman nach.„Das Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit in unserem Land. Es stärkt die Rechte der Menschen und sorgt gleichzeitig für mehr Klarheit und Sicherheit im Verwaltungshandeln, auch hier in Dortmund”, sagen Katrin Lögering MdL.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz schützt vor möglicher Diskriminierung im Verhältnis zu Landesbehörden. Das neue Gesetz macht Diskriminierung anhand klarer Merkmale besser überprüfbar und sorgt für mehr Fairness in Verfahren. Ein wichtiger Bestandteil ist die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können. Sie soll, ausgestattet mit umfangreichen Auskunftsrechten und durch Akteneinsicht, zur außergerichtlichen Klärung beitragen und dadurch die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots unterstützen.
„Das LADG stärkt die Beschäftigten des Landes durch klare Orientierung und mehr Sicherheit im Handeln. Transparente Verfahren tragen dazu bei, die Qualität staatlicher Entscheidungen weiter zu verbessern. Mit der Verabschiedung des Gesetzes übernimmt Nordrhein-Westfalen hier eine Vorreiterrolle”, so Michael Röls MdL.