Verbraucherzentrale Hamburg ordnet die wichtigsten Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher ein
Seit dem 12. August gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie soll Verpackungen umweltverträglicher machen und dafür sorgen, dass weniger Müll entsteht. In Deutschland wird die PPWR durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt. Beim Einkauf werden Verbraucherinnen und Verbraucher trotz neuer Gesetzeslage zunächst wenig Veränderung feststellen, denn viele Vorgaben greifen erst in einigen Jahren. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, was bereits gilt und was sich erst später ändern soll.
Strengere PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen seit August 2026
Eine wichtige Neuerung betrifft Lebensmittelverpackungen. Seit dem 12. August gelten sehr niedrige Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Die auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichneten Stoffe sind äußerst langlebig und zum Teil gesundheitlich bedenklich. Aufgrund ihrer fett- und wasserabweisenden Eigenschaften kommen sie beispielsweise bei Pizza- und Burgerkartons zum Einsatz. Die neuen Grenzwerte sollen den gezielten Einsatz von PFAS in Lebensmittelverpackungen weitgehend unterbinden. „Dies sind gute Neuigkeiten“, sagt Susanne Langsdorf von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Trotzdem braucht es zeitnah ein weitgehendes Verbot der gesamten Stoffgruppe in allen Anwendungsbereichen, da PFAS ansonsten unsere Recyclingmaterialien belasten.“
Einheitliche Sortierhinweise frühestens ab 2028
Mehr Orientierung bei der Mülltrennung soll es künftig durch eine europaweit einheitliche Kennzeichnung geben. Verpackungen müssen Hinweise zu ihrer Materialzusammensetzung erhalten, entsprechende Symbole auf Abfallbehältern sollen die richtige Zuordnung erleichtern. „Bis diese Neuerung im Alltag ankommt, dauert es aber noch. Die Kennzeichnung startet frühestens 2028“, so Langsdorf.
Weniger Luft in Verpackungen und bessere Recyclingfähigkeit ab 2030
Auch überdimensionierten Verpackungen will die EU Grenzen setzen. Ab 2030 müssen Verpackungen stärker auf das notwendige Maß begrenzt werden. Bei Transport- und Umverpackungen sowie bei Verpackungen von Elektronikgeräten darf der Anteil an Leerraum dann grundsätzlich höchstens 50 Prozent betragen. „Wer sich von der neuen Verordnung ein schnelles Ende unnötig großer Verpackungen verspricht, wird sich also noch gedulden müssen“, erklärt Langsdorf. „Und selbst ab 2030 werden große Verpackungen nicht vollständig verschwinden.“
Ebenfalls ab voraussichtlich 2030 gelten strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit. Frühestens ab 2035 dürfen Verpackungen nicht mehr nur theoretisch recyclingfähig sein, sondern sie müssen nachweislich in großem Maßstab recycelt werden.
Weiterhin zu viel Verpackungsmüll
In Deutschland ist die Menge an Verpackungsabfällen in den vergangenen zwei Jahrzehnten schrittweise gestiegen. Im Jahr 2021 lag das Aufkommen bei fast 20 Millionen Tonnen. Zuletzt ging die Menge zwar etwas zurück, mit rund 215 Kilogramm Verpackungsabfall pro Kopf liegt Deutschland aber weiterhin deutlich über dem europäischen Durchschnitt von knapp 178 Kilogramm.
„Ob die neuen gesetzlichen Vorgaben tatsächlich zu weniger Verpackungsmüll führen, bleibt abzuwarten“, sagt Langsdorf. „Recycling ist wichtig, noch besser ist es aber, wenn Verpackungen gar nicht erst entstehen. Eine wichtige Rolle spielen dabei Mehrwegsysteme, denn wiederverwendbare Verpackungen können Einwegverpackungen und damit Abfall vermeiden.“
Mehrwegsysteme zu wenig gestärkt
Bei der Abfallvermeidung geht die neue Regelung aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg nicht weit genug. Die Mehrwegquote bei Getränken liegt in Deutschland aktuell bei lediglich 34,3 Prozent und damit weit unter dem Ziel von 70 Prozent. „Damit Mehrweg nicht weiter an Bedeutung verliert, brauchen wir verbindliche Ziele“, fordert Langsdorf. Auch die Pfandpflicht sollte auf weitere Verpackungen ausgeweitet werden, etwa auf Wein- und Spirituosenflaschen sowie Glaskonserven.
Positiv bewertet die Verbraucherzentrale, dass die PPWR zukünftig Mehrweg bei Transportverpackungen wie Paletten und Kunststoffkisten stärkt. Eine Ausnahme sieht Langsdorf jedoch kritisch: „Ausgerechnet Kartons aus Wellpappe, die im Online-Handel eine zentrale Rolle spielen, sind von den Mehrwegvorgaben ausgenommen.“ Dabei benötige die Herstellung von Wellpappe viel Wasser, Energie und Chemikalien und erhöhe den Bedarf an der Ressource Holz.
Handlungsspielraum sieht die Verbraucherzentrale außerdem beim sogenannten Pfandschlupf. Nicht eingelöste Pfandbeträge sollten für Maßnahmen zur Abfallvermeidung eingesetzt werden, statt bei Getränkeabfüllern und Händlern zu verbleiben. Hinweise an Pfandautomaten könnten Verbraucherinnen und Verbraucher zudem besser über ihre Rückgaberechte informieren.
Die Umweltberatung der Verbraucherzentrale Hamburg wird gefördert aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.