Bettelverbot: Interne Kritik des Rechtsamts unterstützt
Position von GRÜNE & Volt
Die jetzt bekannt gewordenen verwaltungsinternen rechtlichen Bedenken gegen das Dortmunder Bettelverbot bestätigen die Kritik, mit der die Ratsfraktion GRÜNE & Volt die Verschärfung der Ordnungsbehördlichen Verordnung im Juli abgelehnt hat. Nach Recherchen der RuhrNachrichten hatte das Rechtsamt bereits vor der Beschlussfassung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verbots geäußert. Trotzdem legten Oberbürgermeister Alexander Kalouti und Ordnungsdezernent Norbert Dahmen dem Rat eine entsprechende Vorlage vor.Anna Flacke, Ratsmitglied der Fraktion GRÜNE & Volt:
„Die jetzt bekannt gewordenen Vorgänge wiegen schwer. Wir haben das Bettelverbot von Anfang an auch deshalb abgelehnt, weil es nicht nur aggressives oder aufdringliches Betteln betrifft, sondern ausdrücklich auch Menschen, die still um Unterstützung bitten. Genau dagegen bestanden offenbar auch innerhalb der Verwaltung erhebliche rechtliche Bedenken. Warum die Vorlage trotzdem dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wurde, muss Ordnungsdezernent Dahmen jetzt nachvollziehbar erklären.“
Die Fraktion GRÜNE & Volt hatte bereits vor der Entscheidung darauf hingewiesen, dass aggressives Betteln in Dortmund insbesondere im Umfeld der Außengastronomie verboten ist und der Kommunale Ordnungsdienst auf Grundlage der bestehenden Regelungen einschreiten kann. Die zusätzliche Fünf-Meter-Regelung wurde insbesondere deshalb abgelehnt, weil sie im Umfeld dicht besetzter Außengastronomie mitunter faktisch zu großflächigen Bettelverbotszonen führt und dabei auch stilles Betteln erfasst. Stattdessen hatte die Fraktion beantragt, zusätzliche Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes einzusetzen.
Stilles Betteln keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Die nun bekannt gewordene rechtliche Einschätzung stützt diese Bedenken. Darin wird festgestellt, dass stilles beziehungsweise passives Betteln keine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen dürfte. Auch eine Gefährdung der Rechte Dritter durch stilles Betteln wird verneint. Bemerkenswert ist zudem: Nach den der rechtlichen Prüfung zugrunde liegenden Angaben gab es in Dortmund Beschwerden von Einzelhandel, Gastronomie und Bürger*innen ausschließlich über aggressives Betteln. Eine Beschwerdelage zum stillen Betteln sei dagegen faktisch nicht vorhanden gewesen.
Anna Flacke: “ Ein Rechtsdezernent kann eine andere Rechtsauffassung haben als sein Amt. In so einer wichtigen Frage erwarten wir allerdings schon, dass er Stellungnahmen seines Rechtsamtes vor einer Entscheidung liest. Denn er trägt als zuständiger Dezernent Verantwortung für die fachliche Entscheidung, trotz der Bedenken des Rechtsamtes an einer anderen rechtlichen Bewertung festzuhalten. Sollte die Dortmunder Regelung vor Gericht keinen Bestand haben, wäre dies deshalb nicht lediglich eine abstrakte juristische Meinungsverschiedenheit.”
Das gilt aus Sicht der Fraktion umso mehr, weil die Dortmunder Entscheidung weit über die Stadt hinaus Aufmerksamkeit erhalten hat. Dortmund hat mit den Bettelverbotszonen eine Debatte angestoßen, die friedliche Menschen in existenzieller Not unmittelbar betrifft. Andere Städte habe inzwischen vergleichbare repressive Regelungen.
„Dortmund sollte bundesweit für eine soziale und zugleich handlungsfähige Großstadtpolitik stehen“, wünscht sich Flacke weiter. „Und nicht als Vorbild dafür dienen, wie still bettelnde Menschen aus Teilen des öffentlichen Raums verdrängt werden. Dass dieses negative Bild möglicherweise auf einer Regelung beruht, vor deren rechtlichen Risiken intern ausdrücklich gewarnt wurde, macht den Vorgang besonders problematisch.“