Keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Dortmund

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Land NRW und Deutsche Umwelthilfe e.V. schließen Vergleich vor dem OVG

Die Stadt Dortmund kommt vorerst um ein Dieselfahrverbot herum, muss im Kampf gegen hohe Stickstoffdioxid-Werte aber einige geeignete Maßnahmen ergreifen, unter anderem eine Umweltspur einführen. Darauf haben sich das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geeinigt, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mitteilt. Gleiches ist einer Pressemeldung der Stadt Dortmund von heute Abend zu entnehmen.

Tempo 30 auf der Ruhrallee
Das OVG hatte im Streit vermittelt, nachdem die DUH den Luftreinhalteplan für Dortmund juristisch angefochten hatte.
Daraufhin haben sich das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Dortmund und der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG)Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet (Teilplan Ost) der Bezirksregierung Arnsberg geeinigt.

Unter anderem sind die folgenden Maßnahmen Bestandteil des Vergleichs:

  • Künftig gilt ein generelles Durchfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf der B1
  • Zwischen dem Borsigplatz und Im Spähenfelde gilt auf der Brackeler Straße künftig Tempo 30, diese Maßnahme soll den Verkehr zusammen mit der Umweltspur um 20 Prozent verringern.
  • Auch auf der Ruhrallee sinkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Wall und der B1 auf 30 km/h. Zusammen mit einer angepassten Steuerung der Ampeln soll das zu 21 Prozent weniger Verkehr führen.
  • Auf der Brackeler Straße und der Ruhrallee soll der Effekt der Maßnahmen außerdem durch Verkehrszählungen überprüft werden.
  • Auf der Auffahrtsrampe von der Märkischen Straße zum Rheinlanddamm gilt in Fahrtrichtung Westen künftig eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Außerdem soll der NOx-Ausstoß der Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs durch Hardware-Nachrüstung und die Anschaffung neuer Busse gesenkt werden.

Vereinbarter Vergleich schreibt Verkehrswende in Dortmund verbindlich fest
Mit dem vereinbarten Vergleich ist es nach Ansicht der Beteiligten gelungen, die Verkehrswende in Dortmund verbindlich festzuschreiben.
Sollten die NO2-Grenzwerte trotz der Maßnahmen bis Ende Juni 2021 nicht eingehalten werden, wollen sich die DUH und das Land Nordrhein-Westfalen erneut zusammensetzen. Falls sich beide nicht auf weitere Schritte einigen können, soll eine Schiedsstelle geschaffen werden, die dann verpflichtende Maßnahmen ausspricht.

Details – als PDF-Download – zum Vergleich  finden Sie auf der Homepage des OVG Münster:
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/02_200122/index.php

sowie unter https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=617505

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