Erneute Fahrprüfung im Alter?

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Die Forderung ist nicht neu: Eine verbindliche Fahrsicherheitsprüfung für Verkehrsteilnehmer ab 75 Jahren. Nach dem Straßenverkehrsgesetz darf derjenige ein Fahrzeug führen, der hierzu geeignet ist. Diese Eignung ist nur einmal bei der Fahrerlaubniserteilung nachzuweisen. Eine regelmäßige Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung wird nur bei Berufskraftfahrern durchgeführt. Nur, wenn konkrete Zweifel an der Eignung eines Fahrers bestehen, kann das Straßenverkehrsamt eine Untersuchung fordern. Ein einfacher Unfall oder ein bestimmtes Alter des Fahrers reicht hierfür nicht aus.

Die Verkehrsfähigkeit älterer Fahrer kann, insbesondere durch nachlassende Sehfähigkeit und eingeschränktes Reaktionsvermögen, beeinträchtigt sein. Untersuchungen belegen eine deutliche Altersgrenze. Menschen über 65 Jahren haben einen Anteil an der Gesamtbevölkerung von etwa 20%. Sie sind aber nur mit 11% an Unfällen beteiligt. Dieser Anteil sinkt noch ab einer bestimmten jährlichen Fahrleistung.

Anders sieht die Situation bei den über 75-jährigen aus. Fahrer dieser Altersgruppe haben ein acht mal höheres Risiko, einen Unfall zu verursachen. Bei einer jährlichen Fahrleistung von weniger als 8.000 km erhöht sich das statistische Unfallrisiko noch. Sie sind mit einer anderen “Risikogruppe” zu vergleichen: den Fahrern unter 25 Jahren. Daher ist es in einigen Ländern der EU vorgeschrieben, ab einem bestimmten Alter erneute Fahr- und Gesundheitsprüfungen durchzuführen. Der neue EU-Führerschein, welcher zukünftig einheitlich gelten wird, sieht eine derartige Überprüfungsmöglichkeit ausdrücklich vor.

Ob Pflichtuntersuchungen oder Sicherheitstests, die allein an das Alter des Fahrers anknüpfen, grundrechtsmäßig sind, darf bezweifelt werden. Das Alter eines Fahrers allein dürfte kein sachgerechtes Abgrenzungskriterium sein. Eventuelle körperliche Beeinträchtigungen stehen langjähriger Fahrpraxis und Erfahrung gegenüber. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, daß die Mobilität gerade im Alter ein hohes Gut ist. Ein fehlender Pkw kann oft nicht ersetzt werden. Besser scheint es daher zu sein, auf Vorbeugung statt auf Sanktionen zu setzen.

Anreize für ein regelmäßiges Fahrsicherheitstraining könnte über Prämienvorteile bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen geschaffen werden. Zudem könnten über freiwillige Trainings- und Gesundheitschecks Punkte im Verkehrszentralregister abgebaut werden. Es gibt also Möglichkeiten genug, auf freiwilliger Basis Anreize zur Erhöhung der Fahrsicherheit zu schaffen und zwar für alle Verkehrsteilnehmer und nicht nur für Senioren.

Kai Neuvians Rechtsanwalt und Notar

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