Baudenkmäler im Stadtbezirk Mengede (2)

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Wie halten wir es mit den Baudenkmälern im Stadtbezirk Mengede (Folge 2)Denkmal Haus M. 3

Die Denkmalliste der Stadt Dortmund umfasst im Stadtbezirk Mengede 79 Baudenkmäler, darunter je 21 Wohnhäuser, Villen oder Wohnsiedlungen und landwirtschaftliche Gebäude, 16 Wohn- und Geschäftshäuser, je fünf öffentliche Gebäude und Kleindenkmäler, je drei Sakralbauten und Industrieanlagen, zwei Adelssitze sowie je einen Friedhof, ein Geschäftshaus und eine Verkehrsanlage.
Absicht dieser Serie ist es, über die Baudenkmäler im Stadtbezirk Mengede zu informieren. Ein manchmal nicht ganz einfaches Unterfangen, weil es sich häufig um private Entscheidungen handelt, wie man mit einem Denkmal umgeht. Aber: Es gibt auch ein Denkmalschutzgesetz. Unsere Beiträge, die wir in loser Folge einstellen, sollen es dem Leser ermöglichen, das Denkmalschutzgesetz mit der Realität vor Ort zu vergleichen.
Und noch eine weitere Vorbemerkung: Baudenkmäler zu erhalten, ist in dieser Gesellschaft nicht einfach. Kapitalisten, Anarcho-Linke, Bürgerliche und vor allem Behörden sind gleichermaßen gefragt und stehen in der Verantwortung, eine dem Denkmal und damit einer Kultur des Stadtbezirks dienende Lösung zu finden.
In dieser Folge haben wir drei Baudenkmäler ausgesucht, die in enger räumlicher Nähe zueinander stehen: ein Wohnaus, ein ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus und ein Bodendenkmal.

Zunächst kurz zum Denkmalschutzgesetz:

Der Schutz des Eigentums verpflichtet – auch bei Baudenkmälern. Sie sind vor allem vor dem Verfall zu schützen. So heißt es denn auch im § 1 des Denkmalschutzgesetzes NRW vom 11.3.1980: Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sind der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich zu machen.

Des weiteren heißt es im § 7 – Erhaltung von Denkmälern: Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen soweit ihnen das zumutbar ist.

Die drei Denkmäler der heutigen Folge:

 

Denkmal Freihof hubert

Wohnhaus Freihofstr. 3

 

Denkmal Freihof

Wohn- Geschäftshaus Freihofstr. 2

 

 

Denkmal Haus M. 3

Bodendenkmal ehem. Haus Mengede

Denkmal Haus M

Infotafel zum Bodendenkmal ehem. Haus Mengede

Anmerkung zur ersten Folge:

Bei dem in der ersten Folge abgebildeten Denkmal handelt es sich um das Stahlhelm-Denkmal, das im Mengeder Volksgarten vor dem früheren Stahlhelmplatz steht. Eigenartigerweise ist dieses Denkmal bisher nicht in der Denkmalliste der Stadt Dortmund aufgeführt.

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