Bilanz der Schwerpunktaktion des Ordnungsamtes in „Spielstraßen“

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Kontrolle des fließenden Verkehrs ergab Verstoßquote von 57 %

Aufgrund zunehmender  Beschwerden über falsches Parken und überhöhte Geschwindigkeiten in verkehrsberuhigten Bereichen, den sogenannten „Spielstraßen“, hat das Ordnungsamt der Stadt Dortmund im September eine befristete Schwerpunktaktion durchgeführt. Hierbei wurde sowohl die Einhaltung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit als auch das Parkverhalten in ausgewählten Spielstraßen kontrolliert.

Die durchgeführten Kontrollen umfassten das gesamte Stadtgebiet.
Die Schwerpunktaktion wurde etwa vier Wochen vorher über die Medien angekündigt. (vgl. hierzu auch MENGEDE:InTakt! vom 8.8.18)

Nunmehr hat das Ordnungsamt der Stadt Dortmund eine erste Bilanz der Schwerpunktaktion gezogen, die nach Mitteilung des Presseamtes der Stadt Dortmund wie folgt aussieht:

Kontrollen des fließenden Verkehrs
In insgesamt 47 Bereichen wurden Kontrollen zur Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeit vorgenommen. Dabei wurden auch die über 20 Eingaben aus der Bevölkerung mit berücksichtigt. In 25 von den 47 Bereichen wurden insgesamt 599 durchgefahrene Fahrzeuge festgestellt, von denen 347 Fahrzeuge zu schnell unterwegs waren. Das ergibt eine Verstoßquote von 57 Prozent. In einem Bereich wurden bei zwei Messungen alleine 223 durchgefahren Fahrzeuge festgestellt von denen 165 Fahrzeuge zu schnell waren.

Kontrollen des ruhenden Verkehrs
Die Kontrollen des Parkverhaltens erstreckten sich insgesamt auf 109 Bereiche. Auch hier wurden die im Vorfeld eingegangenen Hinweise aus der Bürgerschaft mit berücksichtigt. Diese Kontrollen führten zu insgesamt 147 Verwarnungen sowie 39 Abschleppmaßnahmen. Dazu kommen zahlreiche Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die aufgrund von Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung dann ihr Fahrzeug regelkonform umgeparkt haben. 

Gegenseitige Rücksichtnahme notwendig
Das vorliegende Ergebnis zeigt, dass in vielen verkehrsberuhigten Bereichen noch erheblicher Verbesserungsbedarf bezüglich der gegenseitigen Rücksichtnahme besteht. Hier ist es besonders wichtig die bestehenden Regeln einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Die vorliegende Bilanz gibt Anlass darauf hinzuweisen, dass

  • in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken ausschließlich in dafür gekennzeichneten, ausgewiesenen Flächen erlaubt ist;
  • daneben auch das Be- oder Entladen – ohne Verkehrsbeeinträchtigungen – für maximal 15 Minuten möglich ist;
  • in Spielstraßen durchgängig die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist.

In den ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen haben  Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer oder Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer gleiche Rechte. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten.

Eine vergleichbare Schwerpunktaktion der Verkehrsüberwachung wird zukünftig erneut erfolgen.

Der anhängende Flyer informiert über die bestehenden gesetzlichen Regelungen.

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