Kanalbrücke neu bauen oder erhalten? (2)

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Kanalbrücke Schwieringhausen: Der Header von MENGEDE:InTakt!  Foto: Dr. Ingo Herminghaus

“Denkmalschutz für die Kanalbrücke Schwieringhausen?  Mengedes Lokalpolitiker finden die Idee absurd.”

Das war am 13.5. 2019 auf MENGEDE:InTakt! zu lesen, als über den Punkt „Kanalbrücke in Schwieringhausen“ aus der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Mengede berichtet wurde.

Heute – am 16.5. – verschickt die Pressestelle der Stadt Dortmund zum Thema „Kanalbrücke” eine Stellungnahmen, die wir nachstehend ungekürzt abdrucken:

Denkmalschutz für die Stahlfachwerkbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal
Die Schwieringhauser Stahlfachwerkbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal erfüllt die für eine Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlichen Kriterien.

Warum? Bedeutung der Schwieringhauser Stahlfachwerkbrücke
So dokumentiert sie anschaulich den Wiederaufbau der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Brücken über den Dortmund-Ems-Kanal und ist ein bedeutendes Zeugnis für den Ingenieurbau des 20. Jahrhunderts. Sie ist zudem eine der beiden letzten erhaltenen Brückenkonstruktionen Westfalens, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus Originalbeständen eines R1-Straßenbrückengerätes errichtet wurde. Diese Modulbrückenteile wurden für den Russlandfeldzug im Zweiten Weltkrieg für Flussüberquerungen entwickelt und gebaut und anschließend im Zuge des Wiederaufbaus für zivile Zwecke genutzt.

Aufgrund dieser Bedeutung erfolgte auf Antrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe die Unterschutzstellung der Brücke durch die Obere Denkmalbehörde.

Durch wen? Zuständigkeit der Oberen Denkmalbehörde
Das Denkmalschutzgesetz sieht vor, dass für Objekte im (Teil-)Eigentum des Landes oder des Bundes die Obere Denkmalbehörde zuständig ist. So wurden auch hier das Eintragungsverfahren und die Unterschutzstellung der Kanalbrücke durch die zuständige Obere Denkmalbehörde (hier die Bezirksregierung Arnsberg) durchgeführt ohne Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde (bei der Stadt Dortmund). Auf Anweisung der Oberen Denkmalbehörde trägt die Untere Denkmalbehörde
anschließend in Fällen dieser Art das zu schützende Objekt in die örtliche Denkmalliste ein.

Wie geht es weiter? Zukünftiger Umgang
Auch der weitere Umgang mit dem Denkmal liegt in der Zuständigkeit der Oberen Denkmalbehörde. Gemeinsam mit allen Beteiligten wird geprüft, wie sich der Erhalt der Brücke und die Weiterentwicklung des Dortmunder Hafens miteinander verbinden lassen. Da die Brückenauflager (aus Beton) nicht mit zum Denkmalumfang gehören, stünde aus denkmalpflegerischer Sicht zum Beispiel einer Erhöhung der Durchfahrt nichts im Wege.

 

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