Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW bestätigt Verbot des Polizeipräsidenten Bochum

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Die Partei “Die Rechte” muss Wahlplakate zur Europawahl aufgrund eines OVG-Entscheids abnehmen

Wie die Pressestelle der Stadt Dortmund mitteilt, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW mit Beschluss vom heutigen Tag im vorläufigen Rechtsschutz ein Verbot des Polizeipräsidenten Bochum bestätigt, der der Partei „Die Rechte“ untersagt hat, Plakate mit der Aufschrift „Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück – Schluss damit!“ und „Wir hängen nicht nur Plakate“ aufzuhängen.

Das OVG hebt in diesem Beschluss hervor, dass wie bereits zuvor das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, „dieser Inhalt des Plakats dazu geeignet ist, den Eindruck einer Bedrohung der insbesondere in Deutschland lebenden jüdischen Bevölkerung zu erwecken.“ Das Oberverwaltungsgericht folgt der Begründung des Verwaltungsgericht weiter: „In einer Zusammenschau mit der Wendung „Israel ist unser Unglück” spielt der Begriff des Zionismus auf den Topos einer „jüdischen Weltverschwörung“ an. Dies zeigt sich auch daran, dass die Formulierung „Israel ist unser Unglück” als eine bloße Abwandlung der in der NS-Zeit propagierten Hassparole „Juden sind unser Unglück” erscheint.“ Die Erklärung des Oberverwaltungsgerichts führt weiter aus: „Damit dürfte es sich nicht lediglich um eine Kritik am Staat Israel und dessen Politik handeln, sondern um eine gegen die jüdische Bevölkerung als solche gerichtete Aussage.“ Die Frage nach einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit muss nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Die oben dargestellten Ausführungen gelten auch für das zweite Plakat mit der Aufschrift „Wir hängen nicht nur Plakate“. Das OVG erklärt hierzu: „Sei es für sich genommen, sei es in einer Gesamtbetrachtung mit dem anderen (…) Wahlplakat. Sollte es überhaupt als (…) geschützte Meinungsäußerung zu qualifizieren sein, ist es als Kundgabe der Gewaltbereitschaft oder auch als Ankündigung von und Bereitschaft zur Selbstjustiz zu verstehen. Der optisch in den Hintergrund tretende Zusatz „Wir kleben auch Aufkleber“ stellt diese Lesart nicht in Frage.“

Die Stadt Dortmund hat vom heutigen Beschluss des OVG NRW heute Nachmittag Kenntnis erhalten und umgehend eine Ordnungsverfügung erlassen, mit der der Partei “Die Rechte” aufgegeben wird, die Plakate bis morgen 9.00 Uhr im Stadtgebiet zu entfernen und für den Fall der Nichtbeachtung die Ersatzvornahme angedroht.

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