Erklärung der Dortmunder Mitternachtsmission zum
Internationalen Hurentag
Die Dortmunder Mitternachtsmission e.V. unterhält als eigenständiger Verein mit langer Tradition eine Fachberatungsstelle für Prostituierte und Opfer von Menschenhandel.
Im Rahmen des Internationalen Hurentages am 02. Juni als Gedenktag für die 150 Prostituierten, die 1975 in Lyon für bessere Arbeitsbedingungen protestierten und eine Generalstreik auslösten und durch Polizei niedergeknüppelt wurden, möchten wir auf die Situation der Sexarbeitenden aufmerksam machen
Am 2.Juni 2019 wird zum 44. Mal der Internationale Hurentag gefeiert. Gerade nach inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes 2017 sollte dieser Tag ein Anlass sein, darüber nachzudenken, ob einige Gesetzesregelungen wirklich Schutz für Prostituierte bedeuten. Wir sehen durch einige Vorschriften eher die Verschlechterung ihrer Arbeitssituation und die Gefahr einer stärkeren Diskriminierung und Stigmatisierung.
In Deutschland ist Prostitution schon seit 1927 legal und seit 1964 steuerpflichtig.
2002 ist das Prostitutionsgesetz in Kraft getreten und Prostituierten wurden die gleichen Rechte eingeräumt wie anderen ArbeitnehmerInnen und Selbständigen auch. Aber auch die gleichen Pflichten. Durch das Prostitutionsgesetz wurde ihnen rechtliche Sicherheit und Zugang zu den Sozialversicherungssystemen ermöglicht.
Nun ist am 1.Juli 2017 auch das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Nach wie vor bedeutet die dort vorgeschriebene Anmeldung für die meisten Sexarbeiter*innen eine große bzw. unüberwinderbare Hürde. Aus Angst, dass Familie, Freunde oder Behörden (insbesondere in den Herkunftsländern) von ihrer Tätigkeit erfahren, können sie sich nicht anmelden und sind gezwungen in der Illegalität zu arbeiten. Dies ist mit größeren Gefahren verbunden. U.a. deswegen glauben wir nicht, dass das Gesetz jemals seinem Namen gerecht werden kann.
Das zuständige Landesministerium (MHKBG) in NRW hat nun einen Sachstandsbericht zu Auswirkungen des ProstSchG. veröffentlicht, der den Schutzgedanken des Gesetzes ebenfalls in Frage stellt.