Möglicher Sturm am Montag

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Runderlass zum Thema Unterricht und Schulbesuch am kommenden Montag

Das NRW-Schulministerium hat im Vorgriff auf einen möglichen Sturm am Montag einen Runderlass heraus gegeben, den die Pressestelle der Stadt Dortmund weitergeleitet hat. Der Erlass besagt:

Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag (10.02.2020) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen.

Die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter können – nach Rücksprache mit dem Schulträger – entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann.

  • Bei Unterrichtsausfall am Morgen müssen die Schulleitungen für die dennoch eintreffenden oder bereits schon anwesenden Schülerinnen und Schüler eine Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können. 
  • Bei vorzeitigem Unterrichtsende müssen die Schulleitungen ebenfalls für die noch anwesenden Schülerinnen und Schüler die Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.

Diese Maßgaben gelten nicht für die Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben – sofern zumutbar – im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtungen in der Schule anwesend zu sein.

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