Mitteilung der Stadt zum “Coronavirus”, Stand: 12.3.2020,14.45 Uhr

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Kirchhörder Grundschule für 14 Tage geschlossen

Die Pressestelle der Stadt Dortmund teilt soeben mit:

“Gestern erhielt das Gesundheitsamt den Nachweis einer Coronavirus-Infektion bei einer Lehrerin der Kirchhörder Grundschule. Die Betroffene befindet sich seitdem in häuslicher Quarantäne.
Die weitere Abklärung durch das Gesundheitsamt ergab, dass Schülerinnen und Schüler aus mehreren Klassen sowie auch mehrere Kolleginnen und Kollegen des Lehrerkollegiums und der OGS als ansteckungsverdächtig gelten müssen, weil sie enge Kontakte in der Schule hatten.

Aufgrund der großen Anzahl möglicherweise angesteckter Kinder und Erwachsener hat die Schulleitung auf Empfehlung des Gesundheitsamtes die Schule ab heute für 14 Tage geschlossen.
Für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle erwachsenen Kontaktpersonen der positiv getesteten Lehrerin gilt in dieser Zeit eine häusliche Quarantäne.

Der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Frank Renken: ‘Es gibt zurzeit keine Überlegungen, grundsätzlich Schulen oder Kitas zu schließen, wenn dort Erkrankungen mit dem Coronavirus auftreten. Wir werden immer den genauen Ablauf ermitteln und dann im Einzelfall entscheiden. Wenn es so ist wie im aktuellen Fall, dass sehr viele Kinder aus unterschiedlichen Klassen und dazu auch noch viele Personen aus dem Lehrerkollegium betroffen sein könnten, dann bietet nur noch die Schließung der Schule die Möglichkeit, weitere Ansteckungen mit größtmöglicher Sicherheit auszuschließen. In der aktuellen Lage haben wir noch die Möglichkeit, die Gegebenheiten des Einzelfalls zu bewerten und dann, soweit möglich, ein individuelles Vorgehen festzulegen.’

Nach bisherigen Erkenntnissen erkranken Kinder seltener und weniger schwer, wenn sie sich mit dem Coronavirus anstecken. Sie können aber selbst andere Menschen anstecken. Daher ist die 14-tägige Quarantäne aus Sicht des Gesundheitsamtes erforderlich, um möglichst weitere Ansteckungen im Umfeld zu verhindern. Die Betroffenen wurden über die Verhaltensregeln während der Quarantäne aufgeklärt.”

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