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Die Umsetzung der Rechtsverordnung des Landes NRW in Dortmund

Die Pressestelle der Stadt Dortmund teilt folgendes mit: 

Die Stadt Dortmund setzt ab heute die durch das Land Nordrhein-Westfalen erlassene Rechtsverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Unterbrechung der Infektionsketten um. Die Rechtsverordnung zielt auf ein weitreichendes Kontaktverbot ab. Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind untersagt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

Gemeinsam und solidarisch
„Das nun geltende Kontaktverbot ist im Kampf gegen Corona der nächste Schritt. Es schafft eine neue Qualität bei der Bekämpfung des Virus und bundesweit einheitliche Regelungen. In Dortmund tun wir alles, um es zu erklären und auch durchzusetzen”, so Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau. “Ich appelliere noch einmal dringend an alle Dortmunderinnen und Dortmunder, sich an das Regelwerk zu halten. Die Stadt ist nicht abgeriegelt, aber das öffentliche Leben muss nahezu vollständig heruntergefahren werden, um sich selbst aber auch unsere Mitmenschen zu schützen. Gemeinsam und solidarisch werden wir das schaffen. Bleiben Sie gesund!“

Die Rechtsverordnung hat Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Gastronomie in Dortmund. Sie ist dieser PM beigefügt. Wie das Kontaktverbot werden auch diese Einschränkungen durch die Stadt Dortmund kontrolliert und bei Nichteinhaltung sanktioniert.

https://www.dortmund.de/media/downloads/pdf/Verordnung_zum_Schutz_vor_Neuinfizierungen_mit_dem_Coronavirus_22.03.2020.pdf

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